DHZ-Info Fördergelder bei der Einstellung von "Hartz-IV"-Empfängern

Wer einen "Hartz"-IV Empfänger einstellt, kann nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit auch finanziell unterstützt werden. So bezahlen die zuständigen Grundsicherungsstellen Zuschüsse zum Lohn. Dabei können die Eingliederungszuschüsse bis zur Hälfte des Arbeitsentgelts und Beschäftigungszuschüsse sogar bis zu drei Viertel ausmachen.

Fördergelder bei der Einstellung von "Hartz-IV"-Empfängern

  • Eingliederungszuschüsse erhält ein Unternehmen dann, wenn es "Hartz-IV"-Empfänger mit Vermittlungshemmnissen einstellt. Ein solches Hemmnis liegt etwa dann vor, wenn der Arbeitslose schon länger als zwölf Monate arbeitslos ist. Dabei hängt die Höhe der Zuschüsse von der Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers ab und kann maximal die Hälfte des Arbeitsentgelts ausmachen und bis zu einem Jahr bezahlt werden. Außerdem müssen Unternehmen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.

Sind die Arbeitslosen jünger als 25 und seit mindestens sechs Monaten arbeitslos, können ebenfalls bis zu einem Jahr 25 bis 50 Prozent des Lohns – aber maximal nur 1.000 Euro – übernommen werden. Bei Arbeitnehmern, die älter als 50 sind, können die Zuschüsse bis zu 36 Monaten bezahlt werden.

  • Beschäftigungszuschüsse erhält ein Unternehmen dann, wenn bei einem Bewerber besonders schwere Vermittlungshemmnisse vorliegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der "Hartz-IV"-Empfänger schon länger als 24 Monate arbeitslos oder durch eine Krankheit eingeschränkt ist. Dabei hängt auch hier die Höhe der Zuschüsse vom Grad der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit ab und kann bis zu maximal 75 Prozent des Lohnes ausmachen und über zwei Jahre bezahlt werden. Sollte abzusehen sein, dass der Mitarbeiter auch danach auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb von zwei Jahren keine Arbeit finden würde, kann der Beschäftigungszuschuss unbefristet weiter bezahlt werden, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Qualifizierungszuschüsse und Zuschüsse für behinderte Menschen für Einstiegsqualifikationen bekommt ein Unternehmen dann, wenn es eine betriebsspezifische Ausbildung fördert und etwa im Vorfeld einer Ausbildung eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet. Pro Auszubildenden gibt es dann bis zu 212 Euro im Monat plus eine Pauschale für den Sozialversicherungsbeitrag.

Wer ungelernte Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren einstellt, die zuvor mindestens sechs Monate arbeitslos waren und sie während der Arbeit qualifiziert, kann binnen eines Jahres bis zu 50 Prozent des Lohns oder maximal 1.000 Euro im Monat erstattet bekommen. Darüberhinaus können Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen oder ausbilden eine Reihe von unterschiedlichen Zuschüssen erhalten.

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