Investitionswillige Betriebe bekommen in ihren Bundesländern günstige Kreditkonditionen über Förderbanken. Unterschiedliche Finanzierungen im Überblick.
Michael Sudahl

Steuern bezahlt jeder Handwerker – doch es gibt auch Geld vom Staat zurück. Vor allem für Betriebe, die investieren wollen, haben die Länder Töpfe bereitgestellt. Das Zauberwort heißt Fördermittel. Wer davon naschen will, sollte sich vor einer größeren Anschaffung informieren. Und: Auch wer sein Personal aufstocken oder ein Coaching möchte, kann auf Zuwendungen hoffen.
Bayern: Beispiel Förderbank Bayern (LfA). Sie springt ein, wenn über die Hausbank keine tragbare Finanzierung realisierbar ist. Die Spezialbank sieht sich als Wirtschaftsförderer und bietet Starter- sowie Universal-Kredite an. Gründer fördert sie ab einer Investition von 25.000 Euro. Von fünf bis 20 Jahren Laufzeit finanziert die LfA, bei einer Haftfreistellung von 70 Prozent (möglich) und 100-prozentiger Auszahlung. Der Zinssatz liegt in Preisklasse A bei einem Prozent, dieser staffelt sich bis in Preisklasse G auf vier Prozent.
Ähnliche Konditionen bietet die Förderbank mit einem Ökokredit: Sie unterstützt Handwerker, die in Umwelt- und Klimaschutz investieren sowie ihren Energiebedarf effizienter gestalten wollen. Die Konditionen sind ähnlich der Startervariante - lediglich die Haftfreistellung ist auf 50 Prozent gedeckelt. In Summe bietet die LfA mehr als zwölf Förderkredite an.
Startfinanzierung, Investitions- und Betriebsmittel und Wachstumsfinanzierung
Baden Württemberg: Kohle gibt es ebenso für Handwerker in Baden Württemberg. Sie können die Startfinanzierung 80 der L-Bank bei ihrer Hausbank beantragen. Das Darlehen ist zinsverbilligt ebenfalls im Top-Konditionenbereich für ein Prozent Zins zu haben. Der steigt bei 100-prozentiger Auszahlung in der Preisklasse I auf bis zu 7,82 Prozent – wenn es eine Wachstumsfinanzierung werden soll. Gefördert werden maximal 100.000 Euro. Die 80 stehen für eine 80-prozentige Bürgschaft, die die Bank übernimmt. Wichtig zu wissen: Handwerker müssen den Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Gründung stellen. Die L-Bank fördert Firmengebäude, Bauvorhaben oder die Erstausstattung des Betriebes.
Thüringen: Bäcker, Schreiner oder Frisöre, die in Thüringen gründen, können hingegen mit einem Zuschuss der Aufbaubank rechnen. Diesen können sie mit einem zinsverbilligten Kredit (Thüringen-Invest) kombinieren. Die Zuschusshöhe liegt bei einem Fünftel der Kosten, maximal 50.000 Euro. Die Darlehen sind auf 200.000 Euro begrenzt, die Haftfreistellung beträgt 50 Prozent. Der Sollzins liegt bei zwei Prozent, wenn die Laufzeit zehn Jahre dauert.
Aber auch für bestehende Betriebe bietet der Freistaat Förderungen an. Thüringen-Dynamik ist ein Investitions- und Betriebsmitteldarlehen, das die Bank bis zu einer Summe von vier Millionen Euro gewährt. Das Konditionentableau liefert ähnliche Werte wie beim Gründerkredit: Auszahlung 100 Prozent, eine Zinsbindungen von sechs bis zehn Jahre und in den Preisklassen A bis I geht’s bei einem Prozent los, am Ende finden Suchende eine Effektivverzinsung von 7,66 Prozent.
Hessen: In Hessen hat die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI Bank) für Handwerker eine Gründungs- und Wachstumsfinanzierung parat. Starter können diese in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit beantragen, etablierte Betriebe ab fünf Jahren nach der Gründung. Der Höchstbetrag liegt bei zwei Millionen Euro.
Kapital für Kleinunternehmen, Lohnkostenzuschüsse und Gründerdarlehen
Für kleine Handwerksbetriebe, die schon länger im Geschäft sind, steht Kapital für Kleinunternehmen bereit. Der Chef darf hier maximal 15 Mitarbeiter beschäftigen und sollte einen Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro erwirtschaften. Kreditvolumen sind bis 75.000 Euro möglich. Die Zinskonditionen starten wie bei den Nachbarländern bei einem Prozent, und steigern sich in Preisklasse I auf 7,61 effektiven Jahreszins. Ausbezahlt werden 100 Prozent, die Laufzeiten liegen zwischen fünf und zehn Jahren.
Sachsen: In Sachsen heißt die Handwerkerhilfe GRW Investitionszuschuss. Das Investitions- sowie Betriebsmitteldarlehen ist zinsverbilligt und für Jungunternehmer angelegt. Allerdings können alternativ zwei Jahre lang Lohnkosten bezuschusst werden. Bei den neu geschaffenen Dauerarbeitsplätzen müssen die Bruttolohnkosten zwischen 36.000 und 70.000 Euro pro Jahr liegen – berechnet ohne den Arbeitgeberanteil.
Sachsen-Anhalt: Einen KMU-Darlehensfonds gibt es in Sachsen-Anhalt. Er fördert Handwerker unter anderem mit dem Kredit Impuls. Die Mittelstands- und Gründerdarlehen sollen Betriebe in verschiedenen Lebensphasen unterstützt. Geldgeber ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die Aufträge vorfinanziert oder Kredit erteilt für Betriebsgebäude und Maschinen. Die Darlehenshöhe darf dabei höchstens 1,5 Millionen Euro betragen.
Darüber hinaus gewährt die Bank mit dem Programm ego-Start Gründern einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, für Qualifizierungen oder ein Coaching. Hier übernimmt sie bis zu 90 Prozent des Beraterhonorars von höchstens 5400 Euro. Geld gibt es zudem für Machbarkeitsstudien (max. 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 18.000 Euro) und für ein Gründerstipendium (2000 Euro pro Monat).