Angesichts der zunehmenden Flüchtlingsströme wollen Bund und Länder die Asylverfahren und Abschiebeverfahren beschleunigen und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive schneller integrieren. Dem Handwerk geht das nicht weit genug.
Als Reaktion auf die wachsende Zahl von Flüchtlingen haben sich Bund und Länder auf ein Bündel von Maßnahmen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. "Diejenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen schnell wirklich integriert werden", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Treffen mit den Regierungschefs der Bundesländer. Gleichzeitig wolle man andere Flüchtlinge – wie etwa aus Balkanländern – konsequenter abschieben und die Asylverfahren insgesamt beschleunigen. Der Bund wolle seine Finanzhilfen für dieses Jahr um 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöhen, sagte Merkel weiter. Ab 2016 will sich der Bund ebenfalls an den Kosten beteiligen. Genaue Zahlen nannte die Kanzlerin nicht.
Keine Abschiebung während der Ausbildung
Künftig soll laut Beschluss über Asylanträge schneller entschieden und Abschiebungen zudem schneller umgesetzt werden. Wer eine Bleibeperspektive habe, solle schneller integriert und mehr Sprachförderung erhalten, so die Bundeskanzlerin. Außerdem sprachen sich Bund und Länder dafür aus, dass junge Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bis zum Abschluss einer Ausbildung nicht abgeschoben werden sollten. Dabei haben vor allem Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, Irak und Eritrea eine gute Bleibeperspektive.
"Bund und Länder setzen sich dafür ein, dass junge Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guten Bleibeperspektiven in Ausbildung Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Aufenthalts für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten," heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Entsprechende Fragen würden derzeit im Rahmen der Neugestaltung des Bleiberechtes im parlamentarischen Verfahren erörtert.
Handwerk hält geplante Regelungen für unzureichend
Dem Handwerk gehen diese Beschlüsse nicht weit genug: "Die vom Handwerk und großen Teilen der Wirtschaft geforderte Regelung 3 plus 2 – keine Abschiebung während der dreijährigen Ausbildung und den sich anschließenden ersten beiden Beschäftigungsjahren – ist nicht beschlossen", kritisierte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer die Entscheidung. Im Aufenthaltsgesetz soll lediglich klargestellt werden, dass nur solche Flüchtlinge bzw. Asylsuchende, die höchstens 20 Jahre alt sind, etappenweise für jeweils ein Jahr bei erfolgreichem Verlauf der Ausbildung eine Bleibeperspektive erhalten sollen. Das ist mehr als unbefriedigend. Positiv bewertete er dagegen, die beschlossenen Maßnahmen zu Sprachförderung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechnet 2015 mit einer Verdoppelung der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 400.000 Anträge. bir