Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf Eckpunkte für Erbschaftsteuerreform geeinigt. Danach sollen betriebliche Vermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt und die Freibeträge für nahe Verwandte erhöht werden. Von Karin Birk, Berlin
Firmenerben werden entlastet
Die Reform der Erbschaftsteuer solle außerdem rückwirkend zum Jahresanfang 2007 gelten. Dies gaben die Verhandlungsführer der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nach einer gemeinsamen Sitzung am Montag bekannt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden.
Handwerksbetriebe werden nicht belastet
Außerdem soll das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer in Höhe von vier Milliarden Euro erhalten bleiben. Wer wolle, könne sich aber 2007 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen. Das Handwerk zeigte sich zufrieden. Die ganz überwiegende Mehrheit der Handwerksbetriebe würde durch die Reform nicht belastet, hieß es.
Nach der Eckpunktevereinbarung sollen nahe Verwandte durch höhere Freibeträge entlastet werden. Im Gegenzug werden entfernte Verwandte stärker belastet. Für sie ist ein Freibetrag von allenfalls 20.000 Euro geplant. Für die Ehepartner ist ein Freibetrag von 500.000 (bisher: 307.000) Euro vorgesehen, für Kinder von 400.000 (bisher: 207.000) und für Enkelkinder 200.000 (51.000). Das normale Eigenheim soll auch künftig steuerfrei vererbt werden können, wenn dies im engeren Familienverbund geschieht.
Modifiziertes Abschmelzmodell
Für Unternehmen soll es ein "modifiziertes Abschmelzmodell“ geben. Danach muss das vererbte Betriebsvermögen zu 85 Prozent nicht versteuert werden. In dieser Höhe kann die Erbschaftsteuerschuld innerhalb von zehn Jahren abgeschmolzen werden. Voraussetzung ist, dass der Betrieb 15 Jahre fortgeführt wird. Eine andere Voraussetzung ist, dass die Lohnsumme innerhalb von zehn Jahren zu 70 Prozent erhalten bleibt. Betriebe mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern sollen davon ausgenommen werden. Wie Steinbrück sagte, ist das neue Modell eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand.
Das Handwerk begrüßt die vorgestellten Eckpunkte zur geplanten Reform des Erbschafts- und Bewertungsrechts. "Der jetzt diskutierte Abschlag von der steuerlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 85 Prozent dürfte für die allermeisten Handwerksbetriebe im Fall einer zehnjährigen Betriebsfortführung mit Erhalt von 70 Prozent der Lohnsumme dazu führen, dass ihr steuerpflichtiger Betriebsvermögensteil im persönlichen oder sachlichen aufgehe", sagte ZDH-Präsident Otto Kentzler. Jetzt gelte es genau zu prüfen, ob die Details der Reform den vorgestellten Eckwerten auch gerecht werden.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang des Jahres ist die Große Koalition gezwungen die Erbschaftsteuer zu reformieren, ansonsten dürfte die Steuer nach dem 31. Dezember 2008 nicht mehr erhoben werden. Die Verfassungsrichter haben die Bewertung von Betriebsvermögen, Immobilien und landwirtschaftlichen Flächen gegenüber der Bewertung von Kapitalvermögen als zu niedrig eingestuft. Deshalb muss künftig alles zu einem realistischen Wert angesetzt werden.