Wahlprogramm-Check fürs Handwerk Finanzpolitik: Das planen die Parteien

Während einige Parteien die Unternehmen entlasten wollen, planen andere eine Ausweitung der Einnahmen. Eine Kurz-Analyse der Wahlprogramme.

Brötchen Auslage beim Bäcker
Geht es nach der SPD, soll die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von sieben auf fünf Prozent gesenkt werden. - © Janet Worg - stock.adobe.com

Blickt man auf die Wahlprogramme für die Bundestagswahl am 23. Februar, so versprechen viele Parteien Steuersenkungen. Wie sie ihre Steuererleichterungen finanzieren wollen, wird oft nur vage skizziert. Hier eine kurze Zusammenstellung für die derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen und Gruppen. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Anzahl der Sitze im Bundestag.

SPD

Die SPD will rund 95 Prozent der Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlasten. Der Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro soll steigen und der Spitzensteuersatz erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von 93.000 (bisher: 68.430) Euro greifen. Gleichzeitig soll der Spitzensteuersatz auf 45 (42) Prozent erhöht werden. Kapitalerträge sollen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Sehr hohe Einkommen ab einem Jahreseinkommen von 278.000 Euro (Singles) sollen mit 47 (45) Prozent Reichensteuer belastet werden. Der Solidaritätszuschlag soll weiter bestehen. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel soll von sieben auf fünf Prozent gesenkt werden.

Für Unternehmen soll es keine pauschale Steuersenkung, aber eine Prämie für Investitionen in Höhe von zehn Prozent der Anschaffungskosten geben. Zur Finanzierung will die SPD sehr hohe Vermögen stärker belasten. Sie will die Erbschaftsteuer steigern und die ausgesetzte Vermögensteuer wiederbeleben. Investitionen in die Infrastruktur sollen über einen mit 100 Milliarden Euro ausgestatteten Deutschlandfonds finanziert werden. Außerdem soll die Schuldenbremse reformiert werden, um Investitionen zu ermöglichen.

CDU/CSU

Die Union will den Einkommensteuertarif schrittweise absenken. Auch soll die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz "deutlich" erhöht werden. Der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie soll auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Unternehmensteuer soll schrittweise auf maximal 25 Prozent gesenkt werden. Der Soli soll abgeschafft, Abschreibungen, die Verlustverrechnung verbessert werden. Die Union will Familienunternehmen in der Erbfolge nicht in der Substanz belasten und die Nachfolge vereinfachen. Finanzierung über Wachstumsimpulse durch niedrigere Steuern, durch Reformen bei Sozialleistungen (Bürgergeld) und Bürokratieabbau. Die Schuldenbremse will die Union nicht anrühren.

Grüne

Die Grünen wollen niedrige Einkommen durch einen höheren Grundfreibetrag und einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Einkommensteuer entlasten. Der Soli soll als Teil der Einkommensteuer beibehalten werden. Für Unternehmen soll es eine auf fünf Jahre befristete Investitionsprämie von zehn Prozent auf alle Investitionen (außer in Gebäude) geben.

Zur Finanzierung wollen die Grünen die Schuldenbremse so reformieren, dass sie mehr Investitionen zulässt. Bis dahin sollen Investitionen über einen kreditfinanzierten Deutschlandfonds ermöglicht werden. Auch dafür muss das Grundgesetz geändert werden. Zudem sollen Steuerschlupf löcher geschlossen und Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer verringert werden. Einkünfte aus Kapitalerträgen sollen zudem die Sozialkassen finanziell stützen.

FDP

Die FDP will den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um mindestens 1.000 Euro erhöhen. Der Spitzensteuersatz soll erst ab 96.600 Euro greifen. Die Unternehmensteuern sollen von derzeit 30 auf 25 Prozent gesenkt werden. Den Soli will die FDP vollständig abschaffen. Die Unternehmensteuern sollen auf unter 25 Prozent gesenkt werden. Finanziert werden sollen die Steuersenkungen durch tiefgreifende Reformen etwa durch den Abbau von Subventionen. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll bleiben, wie sie ist.

AfD

Die AfD möchte einen Einkommensteuertarif mit wenigen Stufen und niedrigeren Steuersätzen sowie einen auf 15.000 Euro erhöhten Grundfreibetrag. Der Soli soll abgeschafft und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie soll auf sieben Prozent gesenkt werden. Der Sparerfreibetrag auf Kapitaleinkünfte soll erhöht werden. Die Vermögensteuer, die Erbschaftsteuer und die Grundsteuer will die AfD ganz abschaffen. Die Grundsteuer der Kommunen soll durch einen Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Die Unternehmensteuern will die AfD rechtsformneutral gestalten und senken. Die Schuldenbremse soll bleiben. Finanziert werden sollen die Steuersenkungen etwa durch Ausgabensenkungen in der Klima- und Asylpolitik, beim Bürgergeld und bei den EU-Beiträgen.

Die Linke

Die Linke will niedrigere Einkommen entlasten und höhere belasten. Sie will die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Bus, Bahn und Hygieneprodukte streichen. Das zu versteuernde Einkommen unter dem Existenzminimum von 16.800 Euro im Jahr soll steuerfrei bleiben. Der Spitzensteuersatz soll ab 70.000 Euro auf 53 Prozent steigen. Ab rund 260.000 Euro soll eine "Reichensteuer" von 60 Prozent und ab einer Million Euro von 75 Prozent greifen. Der Soli soll bleiben. Die Vermögensteuer soll wieder eingeführt werden. Für Betriebsvermögen soll es einen Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Erbschaften ab drei Millionen Euro zuzüglich Freibeträgen sollen mit 60 Prozent besteuert werden. Die Körperschaftsteuer für Unternehmen soll erhöht und die Gewerbesteuer reformiert werden. Für das arbeitsintensive Handwerk sollen ermäßigte Steuersätze (Umsatzsteuer) gelten. Für mehr Investitionen soll die Schuldenbremse abgeschafft werden.

BSW

Das Bündnis Sahra Wagenknecht BSW will Einkommen bis 7.500 Euro brutto steuerlich entlasten und "überdurchschnittliche Einkommen und Großvermögen" belasten. So soll der Grundfreibetrag erhöht und der Spitzensteuersatz erst bei sehr hohen Einkommen greifen. Die gesetzliche Rente bis 2.000 Euro soll steuerfrei bleiben. Für Sozialabgaben soll es einen Grundfreibetrag geben. Das BSW will die Vermögensteuer reaktivieren: Für Vermögen ab 25 Millionen Euro soll der Steuersatz bei einem Prozent, für Vermögen ab 100 Millionen Euro bei zwei Prozent und bei solchen über einer Milliarde Euro bei 3 Prozent liegen. Die Schuldenbremse soll so reformiert werden, dass kreditfinanzierte Investitionen in Infrastruktur und Wohnungen nicht berücksichtigt werden.