Infolge des Karlsruher Haushaltsurteils hat das Finanzministerium auch einen Stopp im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen verhängt. Die Auszahlung der Energiepreisbremsen für 2023 sei aber nicht betroffen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremsen gesperrt. Aufgrund der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von vergangener Woche könnten die Kreditermächtigungen im Jahr 2023 nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr genutzt werden, hieß es aus Regierungskreisen. Ausgaben könnten nur nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden.
Auszahlung der Energiepreisbremsen für 2023 nicht betroffen
Und weiter war zu lesen: "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen." Wie das finanziert werden soll, ließ das Ministerium offen. Schon vergangene Woche hatte das Bundesfinanzministerium den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und am Montag Teile des Bundeshaushaltes in Folge des Urteils der Karlsruher Richter und Teile des Bundeshaushaltes gesperrt.
Sachverständige sehen WSF ebenfalls von BVG-Urteil betroffen
In einer Anhörung von Sachverständigen im Haushaltsausschuss am Dienstag ist deutlich geworden, dass wohl auch der WSF vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Der Fonds sei 2022 nach ähnlichen Prinzipien befüllt worden wie der KTF. Man habe in der Energie-Notlage aufgenommene Kredite über 200 Milliarden Euro in den Fonds verschoben, die aber nur zu einem Bruchteil noch im gleichen Jahr genutzt worden seien. Den Großteil habe man 2023 und 2024 nutzen wollen. Das Gericht aber hatte untersagt, Notlagenkredite quasi auf Vorrat für spätere Jahre zurücklegen. Mit Inhalten der dpa