Viele kleine und mittelständische Handwerker wundern sich, warum das Finanzamt trotz geringer Umsätze eine Betriebsprüfung anordnet. Dahinter steckt oftmals, dass den Sachbearbeitern bei Bearbeitung der Steuererklärungen auffällt, dass ein Unternehmer keine Entnahmen für die private Nutzung betrieblicher Gegenstände versteuert.
Entnahme für Telefonkosten
Die Versteuerung einer Entnahme bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer ist bei Einzelunternehmern insbesondere bei den Ausgaben für ein betriebliches Handy veranlasst. Ohne Aufzeichnungen akzeptiert das Finanzamt in der Regel, dass 70 Prozent der Handykosten als Betriebsausgaben und 30 Prozent als steuerlich nicht abziehbare Privatkosten behandelt werden.
Entnahme für private Firmenwagennutzung
Der häufigste Grund, warum das Finanzamt eine Betriebsprüfung durchführt, ist der Umstand, dass der Unternehmer für die private Nutzung des Firmenwagens keine steuerpflichtige Entnahme versteuert. Beim Firmenwagen wird der zu versteuernde Privatanteil anhand der Aufzeichnungen aus einem Fahrtenbuch ermittelt oder pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung.
Entnahme für Lebensmittelentnahmen
Wer Lebensmittel und Getränke verkauft, muss für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder Warenentnahmen versteuern. Dafür veröffentlicht das Finanzamt fixe Pauschalen.
Steuertipp: Natürlich könnte der Sachbearbeiter im Finanzamt, der die Steuererklärungen prüft, nachhaken. Doch dafür bleibt in der Praxis zu wenig Zeit. Deshalb schickt der Sachbearbeiter zur Klärung der Entnahmen die Betriebsprüfung. Es empfiehlt sich, stets Entnahmen zu erklären. dhz