Die Verbraucherschutzminister-Konferenz der Länder in Bremen hat die bundesweite Einführung eines Farbbalken-Systems beschlossen. 15 der 16 Verbraucherschutzminister sprachen sich laut Informationen der Deutschen Handwerks Zeitung für die Einführung aus, lediglich Bayern lehnt die Idee eines Farbbalkens ab.
Farbbalken-Idee verärgert Handwerk
Der Lebensmittelunternehmer soll zukünftig verpflichtet werden, die Ergebnisse in Form des Kontroll-Barometers an einer für den Verbraucher von außen gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Hat ein Betrieb nur wenige Kundenkontakte, ist eine Veröffentlichung im Internet vorgesehen. Das neue Transparenzsystem umfasst alle Betriebe, die den Lebensmittelkontrollen unterliegen.
Der ZDH-Vize und Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks Heinrich Traublinger betonte im Vorfeld der Entscheidung der Länderminister vor der Presse in München, dass die Bäcker die Einführung einer diskriminierenden, öffentlichen Kennzeichnung kategorisch ablehnen.
Ein Kennzeichnungssystem via Farbbalken komme in der Wirkung einem "an den Pranger stellen" gleich. Ein beanstandeter Betrieb könnte vor Ort durch den Kontrolleur mit einem Farbbalken gebrandmarkt werden, selbst wenn er Widerspruch einlegt und sich dieser Widerspruch später als gerechtfertigt herausstellen sollte. Traublinger: "Wir verlangen eine Lösung, die Rechtssicherheit für unsere Betriebe herstellt."
Die Einführung sei ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, erklärte hingegen der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne). "Die bisherige Vorgehensweise, Kontrollergebnisse nicht zu veröffentlichen und den Bürgern zu verheimlichen, kam einer Entmündigung gleich." Mit dem neuen Transparenz-System werde sich dies ändern.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte bereits vor dem Beschluss erklärt, sie sei offen für die Einführung. Ein solches System sei Sache der Länder, sagte die Ministerin in Berlin. "Insofern ist es nur die Frage der Einheitlichkeit, der Qualität der Überprüfung und der Regelmäßigkeit der Überprüfung", erklärte Aigner. Sobald sich die Länder geeinigt hätten, dann sei der Bund zur Umsetzung selbstverständlich bereit.
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