Die Erwerbstätigenquote bei Frauen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, doch viele arbeiten in Teilzeit. Grund dafür sind auch rechtliche Hürden, da es keinen Rechtsanspruch auf die Rückkehr in Vollzeitarbeit gibt, wenn man die Arbeitszeit einmal reduziert hat. Familienministerin Kristina Schröder möchte das nun ändern.

Bereits in ihrem letzten Fachkräftebericht, der Ende Januar vorgestellt wurde, hat die Bundesregierung die "Teilzeitfalle" als Problem identifiziert. So ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen zwar insgesamt gestiegen und die Quote der berufstätigen Mütter nimmt zu – von 64,1 Prozent im Jahr 2006 auf momentan etwa 70 Prozent –, doch mit diesem Anstieg steigt auch die Zahl derjenigen Frauen, die nur in Teilzeit arbeiten.
45,6 Prozent der erwerbstätigen Frauen zwischen 20 und 64 Jahren haben nach Angaben des Berichts im Jahr 2011 lediglich in Teilzeit gearbeitet. Wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung im vergangenen Jahr zeigte, würden viele die Teilzeit gerne aufstocken. Der Grund sei die nicht fehlende Kinderbetreuung in Krippen und Kitas.
Teilzeit darf keine Sackgasse sein
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat nun aber noch eine weitere Hürde gefunden. So gebe es seit 13 Jahren einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, aber keinen einklagbaren Anspruch auf Wiederaufstockung. "Da läuft etwas schief", klagte Schröder. Nach ihren Plänen soll es künftig einfacher werden, wieder von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle zurückzukehren.
"Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit", sagte sie den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Damit reagiert sie auch auf eine Forderung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die angesichts der hohen Teilzeitquote bei den erwerbstätigen Frauen gesagte hatte, dass in Zukunft "glattere Übergänge" von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit geschaffen werden müssten.
Teilzeit müsse laut Schröder eine Phase im Leben sein und keine Sackgasse. "Im Moment ist die Einbahnstraße rechtlich zementiert", betonte die CDU-Politikerin. Trotz parteiübergreifender Einigkeit werde der Rechtsanspruch nach Ansicht Schröders erst nach der Wahl umzusetzen sein. In der schwarz-gelben Koalition gibt es Vorbehalte. "Wir können leider nicht über die FDP hinwegregieren", sagte die Ministerin. jtw/dapd