Wer regemäßig in Kauf nimmt ein Knöllchen zu bekommen, weil er an einer nicht erlaubten Stelle parkt, riskiert die Fahrerlaubnis zu verlieren. Den der Führerscheinverlust droht Autofahrern laut Gesetzgeber, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich "vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung" stellen – zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße.

Notorische Falschparker riskieren unter Umständen ihre Fahrerlaubnis. Der Führerscheinverlust droht Autofahrern, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich «vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung» stellen - zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße, erklärt der ADAC. Der Club verweist auf einen vor dem
Dass notorische Falschparker ihren Führerschein verlieren können, war Thema einer Verhandlung am Verwaltungsgericht Saarlouis (Az.: 10 K 487/11n), auf den der Autoclub verweist. In diesem Fall hatte ein Autofahrer innerhalb von drei Jahren 120 Parkvergehen begangen hatte.
Verwarngelder steigen
Aufgrund dieser Häufigkeit von Knöllchen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrer legte allerdings nicht das erforderliche positive MPU-Gutachten vor. Die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen der Betroffene vor Gericht zog. Das Gericht schloss sich der Behörde an: Es argumentierte, dass auch beharrliche Verstöße gegen Parkregeln den Zweifel an der Fahreignung begründen und Anlass für einen Führerscheinentzug geben können.
Nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll aber bereits das einfache Falschparken in deutschen Städten teurer werden. Die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro sollen um jeweils 5 Euro angehoben werden, bestätigte das Ministerium Informationen der "Saarbrücker Zeitung". Die Neuregelung soll laut Ministerium zum 1. April 2013 in Kraft treten. Eine entsprechende Verordnung muss aber noch vom Bundesrat beraten und beschlossen werden.
Falschparker abgeschleppt
Achtet ein Autofahrer beim Parken aber nicht nur auf Halteverbote, sondern stellt sein Fahrzeug unerlaubter Weise auf einem Behindertenparkplatz ab, wird es nicht nur teuer. Denn in diesem Fall darf grundsätzlich abgeschleppt werden. Selbst wenn daneben weitere Behindertenparkplätze frei sind, müssen Fahrer ohne Schwerbehindertenausweis damit rechnen, dass ihr Fahrzeug entfernt wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 5 K 369/11.NW) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nun hinweisen. dhz/dpa