Betrüger inserieren im Internet angeblich zu verkaufende Nutzfahrzeuge oder Baumaschinen zu extrem günstigen Preisen. Für den Transport aus dem Ausland müssen Interessierte in Vorleistung gehen. Doch wer sich darauf einlässt, bekommt nichts geliefert und verliert viel Geld. Wie die Masche funktioniert – und worauf Handwerksbetriebe achten können.

Christian H. dachte sich nichts Böses: Der Bauunternehmer aus der Nähe von Bremen war schon länger auf der Suche nach einem günstigen Radlader – und stieß bei Ebay auf das Inserat eines vermeintlichen Händlers aus Polen: 6.200 Euro verlangte dieser für die Baumaschine, die Summe sollte per Vorkasse gezahlt werden. Dann würde der Radlader per Spedition geliefert.
"Ich war zuerst skeptisch", erinnert sich Christian H. – doch dann habe er sich blenden lassen: "Der Mann hat seinen Personalausweis gefaxt und uns eine Transaktionsnummer geschickt, unter der der gesamte Handel inklusive Lieferstand für uns einzusehen war." Dumm nur, dass der Personalausweis sich später als gefälscht herausstellte – genauso wie die Webseite, auf der man die Transaktionsnummer eintippen konnte. Letztere war eigens für den betrügerischen Deal programmiert worden. "Ich habe das Geld leichtgläubig überwiesen. Der Radlader wurde dann nicht geliefert", so der Bauunternehmer. Er erstattete Anzeige bei der Polizei und versuchte noch, sein Geld zurückzuholen – doch vergeblich: Weil es sich um eine normale Online-Überweisung handelte, konnte die Bank nichts machen.
So gehen die Betrüger vor
Manchmal ist es so verführerisch: Ein Handwerker entdeckt im Internet auf einer regulären Börsenwebsite wie Ebay, Kleinanzeigen oder Mobile.de eine Baumaschine oder einen Transporter, den er gut gebrauchen könnte. Zum Schnäppchenpreis. Das Angebot passt, ein Kontakt mit dem Verkäufer ist schnell hergestellt. Das Gerät stehe in Osteuropa bereit, eine Besichtigung sei zwar nicht möglich, dafür werde der Kauf aber via Treuhandkonto abgewickelt. Nötig für die sichere Reservierung sei nur eine Anzahlung, meist des halben Kaufpreises. Oder manchmal sogar die Bezahlung des kompletten Preises per Vorkasse auf eben jenes angeblich sichere Treuhandkonto. Im nächsten Schritt soll dann die Auslieferung des Schnäppchens mithilfe einer Spedition erfolgen.
Vermeintliche Schnäppchen blenden Unternehmer
Zu schön, um wahr zu sein? Leider ja. Wer sich auf den Deal einlässt, zahlt ein paar tausend oder mitunter auch einige zehntausend Euro. Er oder sie bekommt aber das erhoffte Gefährt nicht. Zuerst präsentieren die Verkäufer noch Ausreden, warum sich die Lieferung verzögern würde. Dann reißt der Kontakt irgendwann ganz ab. Der norddeutsche Bauunternehmer Christian H. ist da kein Einzelfall. "Die Masche ist alt, kommt aber immer wieder vor", sagt Peter Juhani Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl.
Immer wieder lassen sich Unternehmer von den vermeintlichen Schnäppchen blenden – und überweisen ihr hart verdientes Geld an Betrüger: Im vergangenen November etwa erstand eine deutsche Tiefbaufirma vermeintlich einen hochwertigen Bagger mit nur wenigen Betriebsstunden für 45.000 Euro. Ein Mann hatte laut Angaben der Kriminalpolizei Wien vorgegeben, ein Vertreter einer österreichischen Baufirma zu sein, die den Bagger angeblich loswerden wolle. Er schickte Fotos der Arbeitsmaschine an das deutsche Unternehmen und eröffnete mit einem gefälschten Ausweis ein Konto bei der österreichischen Raiffeisenbank. Die deutsche Tiefbaufirma glaubte, es handle sich tatsächlich um ein Firmenkonto des österreichischen Unternehmens. Und überwies den Kaufpreis. Der Betrüger tauchte mit dem Geld unter.
Ähnlich erging es einer Baufirma aus Salzburg: Sie wurde sogar um 75.000 Euro geprellt, nachdem sie vermeintlich einen Lastwagen aus der Insolvenzmasse eines polnischen Unternehmens gekauft hatte. Die unbekannten Betrüger hatten die Daten eines real existierenden polnischen Unternehmens benutzt, um besonders glaubwürdig zu wirken. Die Baufirma fiel darauf herein und überwies das Geld. Der LKW wurde aber nie geliefert, wie die Polizei mitteilte.
Welche Indizien auf einen Betrugsversuch hindeuten
"Nach unseren Erfahrungen sind die gefälschten Inserate sowohl in den großen Autobörsen als auch auf speziellen Fahrzeugplattformen, zum Teil aus dem europäischen Ausland, sowie in Kleinanzeigenportalen zu finden", sagt EVZ-Experte Koop. "Neben Transportern werden auch Baufahrzeuge wie Radlader oder Minibagger angeboten." Ein betrügerisches Inserat sei nicht auf den ersten Blick erkennbar.
Es gebe aber handfeste Indizien, die auf einen Betrugsversuch hindeuteten, so Koop. Wenn der Preis im Vergleich zu ähnlichen Angeboten oder Modellen besonders attraktiv, eine vorherige Besichtigung des Fahrzeugs oder der Baumaschine aber nicht möglich ist, es sich angeblich im Ausland befindet, sollte man hellhörig werden. Erst recht, wenn dann noch eine Anzahlung für den Transport per Spedition verlangt wird. Möglicherweise sogar mittels eines Geldtransferdienstleisters wie Western Union oder MoneyGram. Auch eine herkömmliche Banküberweisung sei kein sicheres Zahlungsmittel, so Koop. Denn schließlich könne hier die Zahlung nicht einfach rückabgewickelt werden. "In solchen Fällen sollte vom Kauf Abstand genommen werden", betont Koop. "Auch die Polizei und das Anzeigenportal sollten unbedingt informiert werden."
Was tun, wenn man in die Falle getappt ist?
Wer in die Falle getappt ist und Geld überwiesen hat, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wiedersehen. "Es gibt kaum eine Chance, das bereits bezahlte Geld zurückzubekommen", sagt EVZ-Experte Koop. Rückabwickeln lassen sich per Banküberweisung oder Geldtransferdienst geleistete Zahlungen nicht. Wer eine Vermögensschaden-Versicherung hat, kann versuchen, seinen Schaden dort geltend zu machen. Über eine solche Police verfügen aber nur wenige Handwerksbetriebe.
Eine Anzeige bei der Polizei ist in jedem Fall sinnvoll und notwendig. "Hierbei sollte man sämtliche Beweise wie E-Mails oder Überweisungen vorlegen", sagt Claus Erhard, Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht aus München. Allzu große Hoffnungen sollte man damit aber nicht verbinden: "Die Polizei wird dann Ermittlungen aufnehmen und den Fall dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten", so Erhard. "Es ist jedoch zu beachten, dass es schwierig sein kann, den Täter ausfindig zu machen oder das Geld zurückzuerhalten." Dies gelte vor allem, wenn der Betrug vom Ausland aus begangen wurde – die Aufklärungsquote liegt hier bei unter 40 Prozent.
Bagger-Betrüger geht ins Netz
Wobei Ausnahmen die Regel bestätigen: Vor gut einem Jahr ging Ermittlern aus Würzburg ein 23-Jähriger ins Netz, der versucht hatte, Kaufinteressenten von großen Baumaschinen um größere Geldbeträge zu betrügen. Der Mann hatte nachts Fotos von Baggern und Radladern auf unterschiedlichen Baustellen gefertigt. Mit diesen Bildern hatte er im Internet Verkaufsanzeigen geschaltet. Mit Interessenten vereinbarte er Termine zum Vertragsabschluss und zur Geldübergabe. Ein Kaufinteressent wurde stutzig und erkundigte sich bei der Baufirma, ob der Bagger tatsächlich zum Verkauf stünde. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Bei einem darauffolgenden fingierten Treffen wurde der Mann von Beamten der Kriminalpolizei in Empfang genommen.
Baumaschinen: Mietkauf als alternative Finanzierungsmöglichkeit
Für viele Firmen ist die Investition in neue Maschinen eine große finanzielle Belastung. Daher entscheiden sich viele erst dann zum Kauf, wenn die alten Geräte nicht mehr richtig funktionieren. Eine mögliche Alternative für die Finanzierung etwa eines Baggers ist der sogenannte Mietkauf. "Hierbei handelt es sich quasi um einen Kauf auf Raten", erklärt Alexander Schmidt, Finanzierungsexperte der Nürnberger Versicherung. "Betriebe zahlen für einen bestimmten Zeitraum monatliche Summen ab, die sie im Vorfeld festgelegt haben." Nach dem Ende der Laufzeit geht das Gerät vollständig in das Eigentum des Mieters über. Dadurch zählt es zum Anlagevermögen und kann steuerlich geltend gemacht werden. "Vor allem für kleine und mittlere Betriebe hat der Mietkauf gegenüber einem Kredit bei der Hausbank den Vorteil, dass sie kein Startkapital benötigen und ihren Kreditrahmen schonen", so Schmidt.
Neben der Mietkauflösung ist auch das Leasing von Maschinen eine Option für Baufirmen. Während Betriebe beim Mietkauf ab Vertragsbeginn zum Eigentümer der Maschine werden, sind Geräte beim Leasen in der Regel nur gemietet. "Das heißt: Betriebe dürfen für eine monatliche Leasingrate die Baumaschine für eine bestimmte Zeit nutzen, sind aber nicht Eigentümer", erklärt Schmidt. Das hat unter anderem steuerliche Auswirkungen. "Da bei einem Mietkaufvertrag die gesamte Mehrwertsteuer mit der ersten Rate fällig ist, kann sie als Vorsteuer abgesetzt werden. Least der Betrieb eine Maschine, muss er dafür monatlich Steuern zahlen." czy