Stellungnahme des SHK-Handwerks Faire Wärmewende für alle gefordert

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima spricht sich gegen einen möglichen Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme aus. Das steckt dahinter.

Das Gesetz zur Wärmeplanung soll Städte und Gemeinden verpflichten, Pläne zur künftigen kommunalen Wärmeversorgung vorzulegen. - © finecki - stock.adobe.com

Die kontroverse Diskussion zur Wärmewende in Deutschland hält an. Nachdem die zuständigen Ministerien Ende vergangener Woche einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Wärmeplanung an Länder und Verbände verschickt haben, übt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) unter anderem an der kurzen Fristsetzung zur Stellungnahme Kritik: Diese "unverschämt knappen Fristsetzungen" durch die Regierung seien nicht Ausdruck "eines demokratisch legitimierten Meinungsbildungsprozesses", kritisierte ZVSHK- Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann das Vorgehen der zuständigen Ministerien Wirtschaft und Bau. Der Gesetzesentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze soll Mitte August im Kabinett beschlossen werden.

Verband gegen Abschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme

Wie der Verband in einer Stellungnahme weiter schreibt, sind Nah- und Fernwärme wichtige Faktoren einer künftig dekarbonisierten Energieversorgung. "Es muss allerdings sichergestellt bleiben, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkung für dessen Nutzung entscheiden darf". Schon jetzt gebe es Anzeichen, dass Versorger massiv nach Möglichkeiten suchten, künftig dauerhaft und konkurrenzlos Einnahmen durch Nah- und Fernwärmenetze zu erzielen. "Es werden Anschluss- und Benutzungszwänge auf kommunaler Ebene verhandelt, die in betroffenen Kommunen das Fortschreiten individueller Modernisierung zum Erliegen bringen", warnt der Verband in seiner Stellungnahme.

Einheitliche länderübergreifende Regelungen gefordert

Die Forderung des Verbandes ist klar: "Im Wärmeplanungsgesetz muss deshalb dringend klargestellt werden, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang ausgeschlossen ist, soweit betroffene Gebäude bereits die Vorgaben nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen." Daneben warnt der Verband vor einem Flickenteppich länderspezifischer Regelungen, die es gerade bundesländerübergreifend tätigen Unternehmen schwer machten.

Bis Mitte 2028 müssen Wärmepläne spätestens vorliegen

Das Gesetz zur Wärmeplanung soll Städte und Gemeinden verpflichten, Pläne zur künftigen kommunalen Wärmeversorgung vorzulegen. Jede Kommune soll darin angeben, in welchen Straßen oder Gebieten sie Fernwärme-Versorgung plant, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer sollen so auch erfahren, ob sie alternativ selbst, etwa über eine Wärmepumpe, für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Bei Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Bei kleineren Städten und Gemeinden soll dies bis 30. Juni 2028 der Fall sein.

Verband: Handwerk soll in Wärmeplanung eingebunden werden

Erst wenn eine entsprechende Wärmeplanung vorliegt, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, dem so genannten Heizungsgesetz, das nach der Sommerpause endgültig beschlossen werden soll. Das Handwerk begrüßt generell die bessere Verzahnung von kommunaler Wärmeplanung und dem Heizungsgesetz. Der ZVSHK fordert in seiner Stellungnahme eine angemessene Beteiligung der Branche. "Wegen der erwarteten Auswirkungen auf das lokal ansässige Handwerk muss sichergestellt werden, dass die Einrichtungen des Handwerks wirkungsvoll in die Prozesse zur Wärmeplanung eingebunden werden", heißt es mit Blick auf das SHK-Handwerk.

Bramann für freien und technologieoffenen Wärmemarkt

Oder wie Hauptgeschäftsführer Bramann sagt:  "Die Gestaltung eines freien, technologieoffenenWärmemarktes auf Basis marktwirtschaftlicher Strukturen, der international anerkannte, energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen bietet, ist zentrales Anliegen des SHK-Handwerks wie auch des Verbraucherschutzes, der sich gegen eine schleichende, monopolistisch geprägte Zentralisierung und Entmündigung der Bürger wendet."