Bund passt Führerscheinrecht an EU-Richtlinien an Fahrerlaubnis C1: Künftig alle fünf Jahre zum Arzt

Deutschland hat sein Führerscheinrecht an EU-Richtlinien angepasst und damit für Verwirrung im Handwerk gesorgt. Doch es kommt nicht so schlimm wie befürchtet.

Wer demnächst eine C1-Fahrerlaubnis zum Führen von Kleinlastern mit mehr als 3,5 Tonnen erwirbt, muss künftig alle fünf Jahre zur Gesundheitsuntersuchung. - © Renault Trucks SAS

Die Führerscheinklassen C1 und C1E werden nach dem Kabinettsbeschluss zur Fahrerlaubnisverordnung Ende vergangenen Jahres auf fünf Jahre befristet und erst nach einer Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind allerdings nur Fahrer, die ihre C1/C1E-Berechtigung nach dem 28. Dezember 2016 erworben haben. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt klargestellt.

Wer einen Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren möchte, benötigt dafür den C1-Führerschein. Das gilt auch für leichtere Nutzfahrzeuge, wenn sie im Anhängerbetrieb die Gewichtsgrenze überschreiten.

Fahrerlaubnis: Medizinische Untersuchungen im fünfjährigen Rhythmus

Nach der Neuregelung war im Handwerk zunächst befürchtet worden, dass diese rückwirkend zum S tichtag 19. Januar 2013 gilt, weil das europäische Recht dies eigentlich vorschreibt. In einer Stellungnahme hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) darauf gedrungen, dass C1- bzw. C1E-Berechtigungen erst ab dem 50. Lebensjahr von medizinischen Untersuchungen im fünfjährigen Rhythmus abhängig gemacht werden – so wie im deutschen Führerscheinrecht bisher geregelt war. Daran wird sich nun auch nichts ändern.

Allerdings rät das Bundesverkehrsministerium zur Vorsicht bei Fahrten mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im europäischen Ausland. Dort könnten die Behörden den deutschen Alleingang nicht akzeptieren und auf den S tichtag 19. Januar 2013 pochen. Wer unmittelbar nach diesem Datum seine Fahrerlaubnis C1 und C1E erhalten hat, müsste also noch in diesem Jahr zur Untersuchung. Ein Rest Verunsicherung bleibt also vorerst bestehen.

Bestandsschutz für ältere Führerscheine

Am besten haben es die Inhaber älterer Führerscheine der Klasse 3. Sie profitieren von einem Bestandsschutz und müssen auch im Alter von über 50 Jahren nicht zum Arzt, um ihren Führerschein verlängern zu lassen.

Neue Führerscheinregeln gelten auch für Fahrzeuge über drei Tonnen, die vorwiegend zur Personenbeförderung ausgelegt sind, auch wenn sie weniger als acht Sitzplätze haben. Dafür ist ab sofort die Klasse D1 notwendig. Die meisten Handwerkerfahrzeuge, darunter alle Pick-ups, sind davon aber nicht betroffen.

Einen Überblick über die wichtigsten EU-Führerscheinklassen finden Sie unter dhz.net/fahrerlaubnis