Kolumne Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Sprachförderung ist Schlüssel

Der Weg von der Einwanderung zur qualifizierten Fachkraft ist steinig. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt, warum gezielte Sprachförderung und praxisnahe Ausbildung dabei entscheidend sind.

Bäckerei Brot kneten
Fachkräfte aus dem Ausland können helfen, den offenen Bedarf der Betriebe zu decken. - © LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Arbeitskräften erleichtern. Doch um aus Zugewanderten Fachkräfte zu machen, braucht es mehr als nur gesetzliche Regelungen.

Eine zentrale Herausforderung ist die Verbindung von Spracherwerb und Berufsausbildung. Konzepte, die beides miteinander verknüpfen, sind dringend erforderlich. Nur so können Menschen mit geringen Deutschkenntnissen erfolgreich in Betrieb und Berufsschule ausgebildet werden. Dabei sollten alle Fachkräfte im Ausbildungsbetrieb motiviert werden, Lehrlinge nichtdeutscher Herkunftssprache zu unterstützen.

Sprachförderung an Berufspraxis orientieren

Zugewanderte Auszubildende benötigen eine auf ihr Lernniveau abgestimmte Sprachförderung. Diese sollte möglichst in praktische Arbeitsabläufe integriert sein. Eine Verbindung zur Berufspraxis in den Ausbildungsbetrieben wäre sinnvoll.

Die Angebote an beruflichen Schulen müssen in die Förderketten zum Übergang in reguläre Berufsausbildungen einbezogen werden. Dafür sollten in allen Bundesländern passende Programme flächendeckend bereitstehen.

Umschulungen bedarfsgerecht gestalten

Bei Umschulungen für Zugewanderte muss die Dauer bedarfsgerecht ausgedehnt werden. Der übliche Zeitraum von zwei Dritteln der Regelausbildungszeit reicht oft nicht aus, da neben beruflichen Kenntnissen auch Berufssprache erlernt werden muss.

Systematische Sprachförderung notwendig

Die Vielfalt der Sprachförderangebote auf kommunaler Ebene zeigt, dass es an Systematik mangelt. Um Menschen zielgerichtet zu fördern, müsste alles besser aufeinander abgestimmt sein. Dabei sollte vom Bildungsstand der Zielgruppen ausgegangen werden, nicht von Förderrichtlinien. Ehrenamtliche Sprachförderung kann nur ergänzend wirken.

Praktische Unterstützung für Auszubildende

Sinnvoll sind Angebote zur Organisation von Arbeitserprobungen oder Praktika. Auch die Begleitung der Lehrlinge während der gesamten Ausbildung ist wichtig. Dafür werden mehr fachlich geeignete Betreuungspersonen benötigt.

Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Ausbildende müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, da eine Berufsausbildung vom Aufenthaltsstatus abhängt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungszwecke.

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (mit Ausnahmen)
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens B1-Niveau)
  • Sicherung des Lebensunterhalts

Nach der Ausbildung können ehemalige Lehrlinge als Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 12 Monate erhalten.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Chancen, stellt aber auch hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Nur mit gezielter Förderung und Unterstützung kann es gelingen, aus Zugewanderten die dringend benötigten Fachkräfte zu machen.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.