Klage von Datenschützern Facebook vor Gericht

Vor dem Landgericht Wien beginnt am heutigen Donnerstag, den 9. April 2015 der Prozess zwischen Datenschützern und Facebook. Der Konzern greife zahlreiche Nutzerdaten ohne Einverständnis ab, so der Vorwurf.

Hält sich Facebook an den europäischen Datenschutz? - © Foto: picture alliance/blickwinkel/McPHOTO

In der Verhandlung in Wien soll es um die Frage gehen, ob das soziale Netzwerk ohne Einverständnis der Nutzer Daten abgreift. Acht Datenschutz-Aktivisten, unter anderem aus Deutschland und Österreich, haben das US-Unternehmen auf Schadenersatz verklagt.

Unterstützt werden sie von inzwischen 75.000 Nutzern des Online-Portals, deren Interessen nun von der Gruppe um den Österreicher Max Schrems vertreten werden. Ob sie sich selbst dem Prozess zu einem späteren Zeitpunkt anschließen ist noch offen. Facebook selbst sieht sich zu Unrecht angeklagt und beteuert, sich an alle Vorschriften zu halten.

Zuständigkeit des Gerichts

Im ersten Schritt wird das Landgericht sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es überhaupt für den Fall zuständig ist und die Klage annimmt. Da der der europäische Sitz von Facebook in Irlands Hauptstadt Dublin liegt, liefen alle Beschwerden in der Vergangenheit über das Land.

Eine Verhandlung auf der grünen Insel wäre jedoch mit extrem hohen Prozesskosten verbunden und für die Kläger aufwendiger. Die Entscheidung kann das Gericht noch am selben Tag oder mehrere Wochen später schriftlich mitteilen.

Milliarden Nutzer betroffen

Die Klage betrifft im Prinzip alle Facebook-Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten, da das komplette Weltgeschäft über die Zentrale in Dublin abgewickelt wird. Das sind aktuell etwa eine Milliarde Nutzer. Der Gruppe der Datenschutz-Aktivisten geht es zwar um das Grundsätzliche, Formal ist es jedoch eine Schadensersatzklage, die mit einer Höhe von 500 Euro pro Nutzer eher symbolischen Charakter hat.

Finanziell abgesichert sind die Kläger über einen Prozesskostenfinanzierer aus Köln Dieser übernimmt bei potentiell lukrativen Verfahren das Kostenrisiko und kassiert dafür im Erfolgsfall einen bestimmten Prozentsatz der Schadensersatzzahlung . dpa/jr