KfW Extrakohle für Energiesparer

Die KfW erneuert ihre Förderprogramme und stellt mehr Geld für barrierefreies Wohnen und klamme Kommunen bereit. Von Karin Birk

Extrakohle für Energiesparer

Mit neu strukturierten Förderprogrammen zum 1. April wollen das Bundesbauministerium und die staatseigene KfW-Bankengruppe neue Impulse für energieeffizientes Bauen und Sanieren setzen. Außerdem soll der altersgerechte Umbau von Häusern und Wohnungen gefördert und finanzschwache Kommunen sollen bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanziell unterstützt werden. Allein 2009 sollen dafür insgesamt 1,7 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung stehen. Wie Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee sagte, können so Investitionen von rund zwölf Milliarden Euro angestoßen werden.

Standard Effizienzhaus

So sollen ab dem 1. April 2009 unter den Programmnamen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren“ die bisherigen Pogramme "CO2-Gebäudesanierung“, "Wohnraum Modernisieren" und "Ökologisch Bauen" zusammengefasst werden. Das Förderprinzip bleibt aber das Gleiche: Fördermittel gibt es dann, wenn der Neubau oder der sanierte Altbau bestimmten energieeffizienten Standards entsprechen. Einheitlicher Förderstandard soll künftig das so genannte "Effizienzhaus" sein, sagte KfW-Vorstandsmitglied Wolfgang Kroh. Wie der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (dena), Stephan Kohler, ergänzte, soll es ein Qualitätslabel sein, das neue oder sanierte Häuser auszeichnet, deren Energieeffizienz besser ist, als der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung fordert.

Für beide neuen Programme stehen aus dem Konjunkturprogramm I Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für die Jahre 2009, 2010 und 2011 für zinsvergünstigte Kredite oder für Investitionszuschüsse zur Verfügung. Wie Kroh weiter sagte, gilt dabei sowohl für den Neu- wie für den Altbau: "Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung."

Darüber hinaus wird bei der Modernisierung von Gebäuden der Förderhöchstbetrag von bisher 50.000 auf 75.000 Euro erhöht und das Programm auf Gebäude mit einem Bauantrag bis 1994 (vorher: 1984) ausgeweitet.

Gefördert werden auch reine Einzelmaßnahmen wie eine verbesserte Dämmung, die Erneuerung von Fenstern oder von Heizungstechnik.

Als Beispiel für einen zinsgünstigen Kredit für einen sanierten Altbau nannte Kroh derzeit einen effektiven Jahreszins von rund 1,41 Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung und 20 Jahren Laufzeit sowie drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Im Zeitablauf könnten sich die Konditionen je Kapitalmarktlage verändern.

Zuschüsse ohne Hausbank

Auch wer für die energieeffiziente Sanierung seines Altbaus oder eine Einzelmaßnahme keinen Kredit in Anspruch nehmen muss, kann durch direkte Investitionszuschüsse gefördert werden. Anders als die Kredite müssen die Zuschüsse sowie mögliche Sonderförderungen nicht über die Hausbank, sondern direkt bei der KfW beantragt werden.

Ergänzende Sonderförderung in Form von Zuschüssen gibt es für spezielle Sanierungsmaßnahmen wie die qualifizierte Baubegleitung etwa durch einen Energieberater, für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen oder für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Dabei können die Maßnahmen nach KfW-Angaben sowohl miteinander als auch mit der Kredit- oder der Zuschussvariante des Programms oder mit anderen KfW-Programmen kombiniert werden.

Mehr Geld, weniger Barrieren

Als weitere Neuerungen sollen künftig der "altersgerechte Umbau" beziehungsweise der barrierefreie Umbau unterstützt werden. Dies gilt etwa für den Gebäudezugang, für Aufzüge oder auch für Bäder. Dabei liegt der Höchstbetrag der Förderung unabhängig vom Alter des Gebäudes bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wie Tiefensee sagte, stehen dafür 80 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.

Darüber hinaus soll ebenfalls zum 1. April die "Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Regionen" starten. Dafür sollen nach Angaben des Bundesbauministers rund 150 Millionen Euro pro Jahr an öffentlichen Mitteln bereitgestellt werden. Die Mittel können von Kommunen, kommunalen Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen beantragt werden.