Experten hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Atomausstiegsgesetzes der Bundesregierung. In einer Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags warnten sie davor, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen könnte, wenn die unterschiedlichen Restlaufzeiten für die einzelnen Reaktoren nicht ausreichend begründet seien.
Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit des Atomausstiegsgesetz
Berlin (dapd). Experten hegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Atomausstiegsgesetzes der Bundesregierung. In einer Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags warnten sie davor, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen könnte, wenn die unterschiedlichen Restlaufzeiten für die einzelnen Reaktoren nicht ausreichend begründet seien. E.ON und EnBW haben bereits Klagen angekündigt, die sich aber vor allem gegen die weiterhin zu erhebende Brennelementesteuer richten. Auch RWE und Vattenfall prüfen das weitere juristische Vorgehen.
Der Vorstandsvorsitzende von E.ON Energie, Ingo Luge, bekräftigte im Umweltausschuss die Forderung seines Konzerns nach Entschädigungszahlungen. Zwar erkenne E.ON den mehrheitlichen Willen für einen Ausstieg aus der Kernenergie an, "gleichzeitig erwarten wir aber einen fairen Ausgleich für die mit diesen Entscheidungen verbundenen Vermögensschäden in Milliardenhöhe".
Luge kündigte an, dass der Konzern der Bundesregierung konkrete Zahlen zur Höhe der Forderungen unterbreiten werde. Hierfür setze das Unternehmen auf Gespräche, um eine juristische Auseinandersetzung "möglichst zu vermeiden". Gegen die Brennstoffsteuer werde der Konzern jedoch klagen.
Einem Zeitungsbericht zufolge erwägt nun auch EnBW eine Klage. "Angesichts der Entscheidung der Koalition für den Ausstieg aus der Kernkraft können wir die Erhebung der Brennelementesteuer nicht akzeptieren", sagte ein hochrangiger Unternehmensvertreter dem "Handelsblatt". EnBW werde deshalb dagegen juristisch vorgehen. Ein EnBW-Sprecher schränkte jedoch ein, es sei noch keine Entscheidung gefallen.
Der ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, bescheinigte den Konzernen gute Chancen, sollten sie auch gegen das Atomgesetz klagen wollen. Die unterschiedliche Regelung der Laufzeiten werde im Gesetz nicht weiter begründet. Damit erscheine die Regelung willkürlich, was einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot darstelle. Es werde den Betreibern nicht schwerfallen, "das Gesetz zu kippen", sagte er voraus.
Nach Ansicht Rennebergs ist keinem damit gedient, "einen Gesetzentwurf zu verabschieden, bei dem ein ganz erhebliches Risiko besteht, dass dieses Gesetz wieder aufgehoben wird". Dann werde die gesellschaftliche Diskussion über die Kernenergie wieder von vorne beginnen.
Der Chef des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, hält es für einen "katastrophalen Rückschlag", "wenn letztendlich bei angekündigten Klagen das Gesetz aufgehoben werden muss, weil eben nicht nachvollziehbar unterschiedliche Abschaltdaten gemacht worden sind".
Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Rainer Baake. Er plädierte dafür, die Laufzeiten aller Kernkraftwerke auf je 28 Kalenderjahre zu beschränken. Eine solche Regelung hätte den Vorteil, dass Widersprüche bei der Abschaltreihenfolge, wie sie im Gesetzentwurf der Koalition unübersehbar seien, vermieden werden könnten. Das letzte deutsche Atomkraftwerk würde danach allerdings nicht wie vorgesehen im Jahr 2022, sondern bereits am 15. April 2017 abgeschaltet.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte hingegen klar, dass sie die Entscheidung nicht für rechtlich angreifbar hält. Im "Münchner Merkur" betonte sie, dass mit der flexiblen Übertragung der Reststrommengen die Eigentumsrechte der Kraftwerksbetreiber gewahrt seien. "Wir haben als Koalitionspartner auf eine verfassungsrechtlich vertretbare Ausgestaltung geachtet." FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sagte, er habe auch bei den Beratungen im Koalitionsausschuss keine rechtlichen Bedenken gravierender Art vernommen.
Greenpeace wandte sich unterdessen gegen die Forderungen der Unternehmen nach Entschädigungen. "Die Konzerne haben die Energiewende über Jahre ohne Rücksicht auf Verluste bekämpft und die Verbraucher mit umweltschädlichem Strom zu überhöhten Preisen abgezockt", beklagte Greenpeace Energie-Experte Andree Böhling. Auch Baake kritisierte, die Unternehmen hätten jahrelang notwendige Investitionen in die Sicherheit der Kraftwerke aufgeschoben, weil Union und FDP die Laufzeitverlängerung seit Jahren in Aussicht gestellt hätten.
dapd
