Der Europäische Rat in Brüssel hat sich für den Small Business Act ausgesprochen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt die Entscheidung: "Vorfahrt für kleine und mittlere Unternehmen", kommentierte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer.
Europäischer Rat bestätigt Vorfahrt für KMU in Europa
"Ich appelliere an Kommission und Bundesregierung, die Maßnahmen des Aktionsplans sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zügig umzusetzen. Die Betriebe müssen gerade angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise schnell und nachhaltig von verbesserten Rahmenbedingungen, einem verbesserten Zugang zu Finanzierung sowie einem verbesserten Marktzugang profitieren", sagte Schleyer.
Im Bereich der Finanzierung hätten die Staats- und Regierungschefs zusammen mit dem Kommissionspräsidenten einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Kreditversorgung von KMU unternommen. Die Schwellenwerte der "de-minimis-Verordnung" würden von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht, befristet auf zwei Jahre. "Dadurch können zum Beispiel Bürgschaftsbanken höhere Kredite verbürgen. Das ist notwendig, damit unsere Unternehmen auch in der aktuellen Finanzkrise ausreichend Liquidität erhalten."
Ein wichtiges Signal sei die Entscheidung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) bis zum Jahr 2010 insgesamt 30 Milliarden Euro zur Finanzierung der KMU zur Verfügung stellen wird. Allerdings müssten die nationalen Förderprogramme dann auch so ausgestaltet werden, dass sie gerade auch die kleineren Unternehmen erreichen.
Zusätzlich sollten vorhandene EIB-Reserven zur Stärkung ihrer Kapitalbasis eingesetzt werden, wie es die EU-Kommission in ihrem Europäischen Konjunkturprogramm vorgeschlagen hat. "Ich appelliere dringend an die Banken, dieses zusätzliche Geld zu nutzen und an unsere Betriebe weiter zu reichen", sagte Schleyer.
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation sei es zudem wichtig, den Bürokratieabbau schneller voranzutreiben. So müsse die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen von der vierten Gesellschaftsrechtsrichtlinie rasch umgesetzt werden. Auf der anderen Seite sollte beherzigt werden, dass der Europäische Rat ausdrücklich eine Überprüfung der Folgen sämtlicher neuer Gesetzesinitiativen auf KMU im Vorfeld gefordert hat.
"Die Mitgliedstaaten sollten den Vorschlag der Kommission im Europäischen Konjunkturprogramm umsetzen, dass offene Rechnungen von Behörden innerhalb von 30 Tagen beglichen werden müssen. Das schützt die Betriebe davor, unverschuldet in Insolvenz zu gehen", erklärte der ZDH-Generalsekretär.
dhz