Ab dem 1. Januar 2013 wird die Europäische Zentralbank (EZB) schrittweise immer mehr Banken kontrollieren dürfen. Die Beschlüsse der Europäischen Kommission für eine zentrale Aufsicht gelten dann als Vorbedingung für direkte Bankenhilfen aus den Euro-Rettungsfonds EFSF oder ESM. Für die Länder der Währungsunion sind sie verpflichtend. Andere Länder können freiwillig mitmachen.

Die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht wurde schon auf dem EU-Gipfel Ende Juni vereinbart. Doch jetzt stehen auch die Details zur Einführung einer zentralen Kontrollinstanz fest. So will die Europäische Kommission der EZB weitreichende neue Kompetenzen übertragen. Wie EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier der "Süddeutschen Zeitung" sagte soll die EZB künftig alle Institute der Eurozone kontrollieren dürfen. Doch die Regelungen treten zeitlich versetzt in Kraft.
Das neue Sicherheitsnetz braucht Kontrollen
"Bereits vom 1. Januar 2013 an sollen alle Banken zentral kontrolliert werden, die vom Euro-Rettungsfonds gestützt werden", sagte Barnier. Ab 1. Juli 2013 werden zusätzlich alle großen, systemrelevanten Banken beaufsichtigt, und von Januar 2014 an alle Banken. Die zentrale Aufsicht wird zwar für alle Institute der 17 Länder der Währungsunion verpflichtend sein. Länder außerhalb der Eurozone könnten freiwillig mitmachen. "Wir werden die Notenbank mit allen erforderlichen Instrumenten ausstatten, um die Banken effektiv zu beaufsichtigen", fügte Barnier hinzu.
Die neue "Bankenpolizei" ist zugleich Vorbedingung für direkte Bankenhilfen aus den Euro-Rettungsfonds EFSF oder ESM. Ohne sie haben auch eine gemeinsame Einlagensicherung und ein Abwicklungsfonds als Sicherheitsnetz keine Chance - denn diese sähen vor, dass deutsche Banken und Sparer für marode Institute in anderen Ländern mithaften, erklärte der EU-Politiker.
Forderungen aus Deutschland, nur die größten Banken, jedoch nicht die über Sparkassen und Volksbanken, unter die Aufsicht der EZB zu stellen, lehnte Barnier ab. dapd