Der Euro-Rettungsschirm ESM wird 2013 in eine internationale Finanzinstitution umgewandelt und mit einem völkerrechtlichen Vertrag neu gegründet. Dafür bekommt er einen Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der Euro-Zone besteht, und einen Verwaltungsrat, wie es am Mittwoch in Koalitionskreisen hieß.
Euro-Rettungsschirm wird 2013 internationale Institution
Berlin (dapd). Der Euro-Rettungsschirm ESM wird 2013 in eine internationale Finanzinstitution umgewandelt und mit einem völkerrechtlichen Vertrag neu gegründet. Dafür bekommt er einen Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der Euro-Zone besteht, und einen Verwaltungsrat, wie es am Mittwoch in Koalitionskreisen hieß. Wesentliche Entscheidungen einschließlich der Finanzhilfen werden einmütig durch die Finanzminister getroffen, wobei sich auch Länder enthalten können. Das Ausleihvolumen beträgt 500 Milliarden Euro.
Alle Euro-Staaten müssten zusammen 80 Milliarden Euro über fünf Jahre in bar einzahlen, darunter auch Griechenland, Irland und Portugal, hieß es weiter. Hinzu kommen Bürgschaften über 620 Milliarden. Diese "Überdeckung" von 700 gegenüber 500 Milliarden Euro ist nötig, um von den Bewertungsagenturen die beste Bonität bescheinigt zu bekommen.
Der deutsche Beitrag sind 22 Milliarden in bar und 168 Milliarden an Bürgschaften. Höher als diese 190 Milliarden könne die deutsche Beteiligung nicht werden, auch nicht bei einem Nachschuss, hieß es ergänzend in Regierungskreisen. Der EU-Gipfel im Juni soll den Vertrag beschließen. Der Bundestag soll dann nach der Sommerpause zustimmen. Politiker der Koalition hatten bereits Bedenken angemeldet und eine Beteiligung des Bundestags bei jeder einzelnen Hilfsentscheidung verlangt.
Hilfen werden demnach nur unter strikten Bedingungen eines Sparprogramms gewährt und nur dann, wenn die Stabilität der Eurozone gefährdet ist. Die Hilfen werden gezahlt auf der Grundlage einer Schulden-Tragfähigkeits-Analyse von EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank. Über eine konkrete Form der Beteiligung des Privatsektors bei Ausfällen soll nach dieser Analyse entscheiden werden. Die Frage ist noch offen.
Hilfen werden in Form von Krediten gewährt. In noch nicht definierten Ausnahmefällen ist auch der direkte Kauf von Anleihen bei den Schuldenstaaten möglich.
Die Zinsen orientieren sich an den Bedingungen des IWF. Neben den eigenen Finanzierungskosten des ESM ist ein Aufschlag vorgesehen von zwei Prozentpunkten für das Darlehen und von einem Prozentpunkt für Beträge, die nach drei Jahren noch nicht zurückgezahlt wurden. Die Kredite des ESM sollen nachrangig werden nach denen des IWF, aber vorrangig vor allen anderen Krediten des jeweiligen Landes.
dapd
