Behörden dürfen nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor "Ekel-Fleisch" warnen, auch wenn davon keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die Serie an Lebensmittelskandalen reist derweil nicht ab. Nun soll erneut falsch etikettiertes Fleisch nach Deutschland gelangt sein.

Deutsche Behörden dürfen vor "Ekel-Fleisch" warnen, auch wenn es nicht gesundheitsschädlich ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem aktuellen Urteil. Danach reicht es für eine Warnung durch die zuständigen Behörden aus, dass Fleisch für den Verzehr ungeeignet, aber noch nicht gesundheitsschädlich, ist. Dann nämlich entspreche es nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und beeinträchtige dadurch die Verbraucherinteressen, meinten die Richter.
Streit über "ungeeignetes Wildfleisch"
Das Urteil des EuGH bezieht sich auf einen Streit über die Bekanntmachung von Mängeln durch Behörden vor dem Landgericht München I. Im Jahr 2006 hatte das bayerische Verbraucherschutzministerium vor dem Verzehr von Wildfleisch des Passauer Unternehmens Berger Wild GmbH gewarnt. In den Mitteilungen hieß es, Untersuchungen des Passauer Veterinäramts hätten ergeben, "dass genommene Proben ranzig, stickig, muffig oder sauer gerochen hätten und in manchen Fällen der Fäulnisprozess bereits eingesetzt habe".
Das inzwischen insolvente Unternehmen forderte Schadensersatz vom Freistaat Bayern, da bei ihrem Wildfleisch zwar "sensorische Abweichungen" auftreten könnten. Gesundheitsgefahr ginge von ihm aber nicht aus.
EU-Recht und deutsche Regelung im Einklang
Auch unter Nennung des Namens sei die Bekanntmachung jedoch rechtens, urteilten die EU-Richter jetzt. Wenn ein Lebensmittel nicht für den Verzehr geeignet sei, entspreche das nicht den Anforderungen einer EU-Verordnung über Lebensmittelsicherheit. Europäisches Recht stehe daher nicht der deutschen Regelung entgegen, welche die Information der Öffentlichkeit, über den Verzehr von ungeeigneten Lebensmitteln unter Nennung des Lebensmittels und des Unternehmens, vorsieht.
Das Urteil hat vorerst keine Auswirkungen auf den sogenannten Hygienepranger, über dessen Aus zuletzt das Bayerische Verwaltungsgericht im März entschieden hatte.
Seite 2: Ein neuer Pferdefleischskandal kommt aus den Niederlanden >>>
Wieder ein Pferdefleischskandal
Dieser Lebensmittelskandal aus dem Jahr 2006 reiht sich ein in eine scheinbar nicht enden wollende Liste. Erneut steht ein Betrieb aus den Niederlanden im Verdacht, mehr als zwei Jahre lang Rindfleisch mit Pferdefleisch vermengt und falsch deklariert zu haben. Niederländische Behörden sperrten bereits die gesamte Produktion der letzten zwei Jahre mit einem Gesamtvolumen von rund 50.000 Tonnen für den Handel.
"Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass Pferdefleisch mit Rindfleisch vermischt wurde", sagte der Sprecher von Verbraucherschutz-Kommissar Tonio Borg. Die Niederlande hätten eine "umfassende betrügerische Kette" aufgedeckt.
In Deutschland wurden 124 Betriebe, darunter Händler, weiterverarbeitende Unternehmen und Metzgereien mit dem Fleisch beliefert. Betroffen sind nahezu alle Bundesländer. Hinweise auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung bestehen derzeit nicht. Insgesamt haben Unternehmen in 16 EU-Staaten Lieferungen des niederländischen Betriebs erhalten.
Als Reaktion auf den Pferdefleischskandal Anfang des Jahres hatten Verbraucherminister von Bund und Ländern ein Maßnahmenpaket vereinbart, das ein breit angelegtes Kontrollprogramm auf nationaler Ebene vorsieht. Seit dem nahmen laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kontrolleure, insgesamt von Länderbehörden 2.585 Produktproben. Von den 2469 Proben, die auf Pferdefleisch-DNA untersucht wurden waren 184 positiv. sch/dpa