Kann die Bezeichnung "Bayerisches Bier" vor ausländischen Nachahmern geschützt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und kam zu keiner klaren Entscheidung.
EuGH muss über Schutz des "Bayerischen Biers" entscheiden
In dem Verfahren geht es um den von einer niederländischen Brauerei verwendeten Markennamen "Bavaria Holland Beer", gegen den der Bayerische Brauerbund klagt. Die Bezeichnung verletze die von der EU geschützte geografische Angabe "Bayerisches Bier", argumentiert der Verband.
Die niederländische Brauerei hatte nach einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Die Münchner Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass der Antrag Deutschlands zur Aufnahme des "Bayerischen Biers" in das EU-Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben bereits 1994 gestellt worden sei. Die holländische Brauerei Bavaria N.V. habe erst 1995 ihre international registrierte Marke "Bavaria Holland Beer" in Deutschland schützen lassen. Dass "Bayerisches Bier" erst 2001 tatsächlich als geschützte geografische Angabe anerkannt wurde, sei unerheblich.
EuGH muss entscheiden
Der BGH verwies das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und legte dem EuGH nun mehrere Fragen "zum Umfang des Schutzes einer durch eine EU-Verordnung geschützten geografischen Angabe gegenüber einer international registrierten Marke" vor. Der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats des BGH, Joachim Bornkamm, sprach von einer "sehr komplizierten" Rechtsfrage.
(AZ: I ZR 69/04 – Beschluss vom 14. Februar 2008)
ddp
