Arbeitgeber kritisieren Beschluss EuGH kippt Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie

Die EU darf den Mitgliedstaaten keine Kriterien für die Höhe von Mindestlöhnen vorschreiben, urteilt der Europäische Gerichtshof. Die Richtlinie an sich bleibt aber bestehen – zum Unmut deutscher Arbeitgeber. An der geplanten Mindestlohnerhöhung in Deutschland ändert das Urteil nichts.

Der Europäische Gerichtshof hat Teile der Mindestlohnrichtlinie für unrechtmäßig erklärt. Der Arbeitgeberseite ist das zu wenig. - © Zerbor - stock.adobe.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Europäischen Union bei der Regulierung von Mindestlöhnen Grenzen aufgezeigt. Laut dem Urteil aus Luxemburg überschritt die EU ihre Kompetenzen bei zwei Bestimmungen der 2022 beschlossenen Mindestlohnrichtlinie. Die Richter erklärten zum einen die Kriterien für nichtig, die die EU für die Festlegung und Aktualisierung der nationalen Mindestlöhne vorgab. Zum anderen eine Vorschrift, die eine Lohnsenkung bei einer automatischen Anpassung durch Indexierung verbietet.

Die Entscheidung geht auf eine Klage Dänemarks zurück. Der EuGH begründete das Urteil damit, dass die Höhe der Löhne nach den EU-Verträgen Angelegenheit der Mitgliedstaaten sei. Ein unmittelbarer Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts liege vor, wenn der EU-Gesetzgeber konkrete Kriterien vorschreibe.

Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass sich der Ausschluss der EU-Gesetzgebungskompetenz nur auf unmittelbare Eingriffe bezieht. Die übrigen Teile der Mindestlohnrichtlinie bleiben folglich bestehen.

Deutscher Mindestlohn steigt planmäßig auf 14,60 Euro

Für deutsche Unternehmen hat das EuGH-Urteil keine direkten Auswirkungen auf die Mindestlohnhöhe. Diese wird weiterhin nach dem seit 2014 geltenden nationalen Mindestlohngesetz festgelegt. Die Bundesregierung hatte bereits beschlossen, den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro zum 1. Januar 2025 auf 13,90 Euro anzuheben. Ein Jahr später soll er um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.

Dennoch bleibt eine zentrale Forderung der EU-Richtlinie relevant: Deutsche Arbeitgeber könnten mittelfristig mit einem noch höheren Mindestlohn konfrontiert werden. Die Richtlinie sieht vor, bei der Bewertung der Angemessenheit des Lohns Referenzwerte wie 60 Prozent des mittleren Bruttolohns zugrunde zu legen. Nach Gewerkschaftsangaben hätte der deutsche Mindestlohn bei Anwendung dieser 60-Prozent-Regel bereits auf über 15 Euro angehoben werden müssen. Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung forderte auf X (Twitter), der Gesetzgeber solle diese Referenzwerte "jetzt auch im Mindestlohngesetz verankern".

Aktionsplan für Tarifbindung bis Jahresende fällig

Eine unmittelbare Verpflichtung ergibt sich für Deutschland aus der weiterhin geltenden Bestimmung zur Tarifbindung. Das Land muss einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen, da weniger als 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden. "Entgegen dem europäischen Trend ist die Tarifabdeckung in Deutschland in den letzten zwei Dekaden rapide gesunken, auf um die 50 Prozent", sagte der Politikwissenschaftler Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. Das sei dramatisch, der deutsche Gesetzgeber sollte hier unbedingt mehr tun, so Höpner. Dies könne er jedoch sowohl mit als auch ohne EU-Richtlinie.

Und hier kommt der Aktionsplan zum tragen, der laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 31. Dezember vorgelegt werden soll. Stellungnahmen von Sozialpartnern wurden bereits eingeholt. Der EuGH sah in dieser Verpflichtung keine Kompetenzüberschreitung, da sie die Mitgliedstaaten nicht dazu zwinge, eine höhere Gewerkschaftsmitgliedschaft zu regeln.

Arbeitgeber kritisieren bestehen bleibende EU-Eingriffe

Die deutschen Arbeitgeber reagieren mit heftiger Kritik. "Der EuGH hat ein übergriffiges Urteil gefällt und weite Teile der Richtlinie bestätigt", monierte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Jetzt müsse die Bundesregierung weitere EU-Eingriffe in die Sozialpolitik abwehren. Zugleich betonte er, das deutsche Mindestlohngesetz könne unverändert bleiben.

Dennis Radtke, Vorsitzender des CDU-Sozialflügels und Verhandlungsführer im Europäischen Parlament, bewertete das Urteil positiv. Das Ziel der Richtlinie, die Stärkung der Tarifbindung, stehe "weiterhin auf festem Grund". Die beanstandeten Punkte zur Indexierung und zu verpflichtenden Kriterien beträfen lediglich "technische Fragen". Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Mindestlohnrichtlinie. Dass die Gültigkeit der Richtlinie zum Großteil bestätigt worden sei, sei eine sehr gute Nachricht für den Arbeitnehmerschutz in Europa, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. dpa/ewö