Für Handwerksbetriebe, die ihre Arbeitsmaterialien mit Kleinlastern transportieren, wird es zukünftig zwar eine neue Ausnahmeregelung von der Tachographenpflicht geben. Im Umkreis von 100 Kilometern müssen sie keinen digitalen Fahrtenschreiber einsetzen. Doch das EU-Parlament hat dafür bei längeren Strecken den Geltungsbereich der Verordnung auf Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ausgedehnt.

Die Enttäuschung ist groß. Zwar hat das Europäische Parlament die Forderung des Handwerks angenommen und für Betriebe, die nicht hauptsächlich im Transportgewerbe tätig sind, eine neue Ausnahmeregelung von der Tachogrphenpflicht verabschiedet. Doch diese fällt knapper aus als erwartet und bringt gleich noch neues Streitpotenzial mit sich.
Bislang mussten alle Fahrten, die über einen Umkreis von 50 Kilometern hinausgehen mit digitalen Fahrtenschreibern protokolliert werden – und das auch beim Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen. Ein großer bürokratischer Aufwand gerade für kleine Handwerksbetriebe. Nach langen Verhandlungen um eine Ausweitung der Fahrtstrecken, die von dieser Pflicht befreit sind, steht nun fest, dass der Umkreis verdoppelt werden soll, für den keine Tachographenpflicht gilt. Eine kleine Enttäuschung für das Handwerk, das für eine Neuregelung von 150 freien Kilometern eingetreten war.
Mehrbelastung für hunderttausende Betriebe
Verärgert und enttäuscht ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) jedoch über eine Klausel in der neuen Verordnung, die das Europäische Parlament am Dienstag beschlossen hat. So soll der Geltungsbereich der Tachographenpflicht zukünftig auch für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen gelten. Sehr viel mehr Handwerksbetriebe wären dann davon betroffen, wenn sie längere Strecken fahren müssen. Bislang galt die Regelung nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. "Das Europäische Parlament will hunderttausenden Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratielasten aufbürden", beschwert sich deshalb Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH.
Seiner Ansicht nach ist die Entscheidung völlig unverständlich, die Wirkung der grundsätzlich positiven Ausnahmen werde ad absurdum geführt. Zwar hat das Parlament die Verordnung schon beschlossen, aber noch stehen Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat an. Das Handwerk fordert deshalb die EU-Politiker auf, die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zurückzunehmen. Erst wenn die EU jedoch einheitliche Regeln beschließt, geht die Verordnung in die 27 Länderparlamente.
Protest gegen die Neuregelung der Tachographenpflicht ist auch bereits von mehreren EU-Polikern zu hören. So urteilt etwa die Europaabgeordnete und Obfrau für Transport und Logistik von der FDP, Gesine Meissner, nach dem Beschluss im Parlament: "Unsere Zielgruppe für den Tachographen sind die Berufsfahrer, nicht die Handwerker." Deshalb dürfte diese überflüssige Bürokratie für kleine Unternehmen nicht Realität werden. "Ich hätte erwartet, dass zumindest die deutschen Abgeordneten von CDU und CSU gegen die zusätzliche Belastung von kleinen Unternehmen stimmen", kommentiert sie das Abstimmungsergebnis.
Handwerker auf dem Land besonders betroffen
Ähnlich sieht es auch der Verkehrsexperte und SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug. Kritik findet er sogar an dem gesamten Beschluss. Um kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht unverhältnismäßig hohe bürokratische und finanzielle Kosten aufzubürden, fordert er auch die 100-Kilomter-Grenze nochmals zu überdenken. "Eine Ausweitung auf 150 Kilometer würde der Realität eher entsprechen", sagt Ertug nach den Verhandlungen im EU-Parlament. Besonders Handwerker im ländlichen Raum müssten oft große Entfernungen zu ihren Kunden zurücklegen, um Ihre Auftragsbücher zu füllen. "Dabei sind sie als Maler, Maurer oder Elektroinstallateur unterwegs, nicht aber hauptberuflich als Kraftfahrer", so Ertug.
Andere Töne kommen von den Grünen. "Mit der Annahme neuer Regeln für digitale Fahrtenschreiber hat das Europäische Parlament einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit auf Europas Straßen geleistet", erklären Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament. Damit würde eine bessere Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten ermöglicht und Unfälle von übermüdeten LKW-Fahrern vermieden. Die Bürokratielasten für Betriebe kommentieren sie nicht. jtw