EU-Vertragsrecht stößt auf Widerstand

Neues europäisches Kaufrecht soll Handel fördern und Verbrauchern ein größeres Angebot bieten. Handwerksverband befürchtet noch mehr Bürokratie

EU-Vertragsrecht stößt auf Widerstand

Trotz aller Erfolge des europäischen Binnenmarkts bestehen im grenzübergreifenden Handel nach wie vor Hindernisse. Um die Hürden abzuschaffen, die auf unterschiedliche kaufrechtliche Bestimmungen in den 27 EU-Staaten zurückzuführen sind, hat die Europäische Kommission jetzt ein „gemeinsames europäisches Kaufrecht“ vorgeschlagen. Es soll Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Schutz bieten. Erleichtert werden soll auch der grenzüberschreitende Marktauftritt kleinerer Firmen.

Heftige Kritik an den Plänen übt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Der Vorschlag für ein europäisches Vertragsrecht geht an den Bedürfnissen des Mittelstandes vorbei. Die fast 200 Artikel des Verordnungsentwurfs sind weder inhaltlich noch systematisch ausgereift und führen zu Rechtsunsicherheit und erheblichen zusätzlichen bürokratischen Lasten“, sagte ZDH-Präsident Otto Kentzler. Das Ziel, den Geschäftsverkehr für Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen in Europa zu erleichtern, werde verfehlt.

Unternehmern, die wegen solcher Hindernisse auf Auslandsgeschäfte verzichten, entgingen jährlich mindestens 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Gleichzeitig würde 500 Millionen Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten. Nur weniger als zehn Prozent aller EU-Unternehmen seien in anderen Mitgliedstaaten tätig.

Der Vorsitzende der Rechtsausschusses und Berichterstatter des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU), steht hinter den Plänen: „Im Binnenmarkt findet heute ein Lotteriespiel statt, weil niemand wirklich weiß, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen anzuwenden ist. Mit dem ,gemeinsamem Kaufrecht‘ können wir endlich für Rechtssicherheit sorgen und Verbraucher und Unternehmen ermuntern, verstärkt grenzüberschreitend einzukaufen“, sagte Lehne.

Begrüßt wird der Vorschlag von der Bundesrechtsanwaltskammer: „Das optionale europäische Kaufrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Vertragsrecht“, so Vizepräsident Martin Abend. Zur Verwirklichung des Binnenmarktes müsse es aber auch für andere Vertragstypen etwa Versicherungsverträge oder Werkverträge ein einheitliches materielles Rechtsinstrument geben.