Seit Dezember können Betriebe ihre Produkte als geschützte geografische Angabe eintragen lassen. Solinger Messer, Glashütter Uhren oder Erzgebirgs-Holzkunst sollen vor Fälschungen geschützt werden.

Die Europäische Union öffnet die Registrierung für geografische Angaben bei handwerklichen und industriellen Produkten. Zum ersten Mal erhalten Handwerksbetriebe damit ein Instrument, das bisher nur Lebensmitteln und Getränken vorbehalten war, berichtet die Europäische Kommission. Das neue System soll Produkte schützen, deren Qualität und Ruf eng mit ihrer Herkunftsregion verbunden sind.
Die Regelung gilt für charakteristische Waren wie böhmisches Glas, Limoges-Porzellan, Messer aus Solingen oder Donegal-Tweed. Laut EU-Kommission werden dadurch traditionelle Fertigkeiten erhalten, lokale Arbeitsplätze gefördert und Verbraucher bei der Erkennung echter europäischer Qualitätsprodukte unterstützt. Durch die Umwandlung von kulturellem Erbe in wirtschaftliche Chancen soll das Programm die regionale Wirtschaft stärken, die kulturelle Identität Europas bewahren und Fälschungen sowohl online als auch offline bekämpfen.
Antragsverfahren in zwei Phasen
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten, erklärt die Kommission. Zunächst prüft die zuständige nationale Behörde den Antrag und führt ein nationales Widerspruchsverfahren durch. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase wird der Antrag an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weitergeleitet. Das EUIPO verwaltet dann das EU-weite Widerspruchsverfahren und entscheidet über den Schutz und die Eintragung der handwerklichen und gewerblichen Bezeichnung "g.A.".
Erzeuger können den Schutz geografischer Angaben entweder über eine anerkannte Vereinigung oder individuell beantragen, wenn sie der einzige Erzeuger eines bestimmten Produkts sind, teilt die Kommission mit. Die Anträge müssen eine "Produktspezifikation" enthalten, in der der Name, die Produktionsschritte und das geografische Ursprungsgebiet beschrieben sind. In Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Schweden reichen Produzenten ihre Anträge direkt beim EUIPO ein.
Chancen für deutsche Betriebe
Für Deutschland schließt diese Initiative die Lücke zwischen industrieller Exzellenz und kultureller Identität, schreibt die Kommission. Sie stärkt den globalen Wert des Labels "Made in Germany" durch den Fokus auf regionale Authentizität. Jahrhundertealte Techniken, traditionelle Designs und lokales Produktionswissen können nun unter EU-Recht geschützt werden.
Die Kommission nennt konkrete Beispiele deutscher Handwerksprodukte, die für einen Schutz infrage kommen: Solinger Messer – hochwertige Schneidwerkzeuge aus einer weltweit für ihre jahrhundertealte Klingenschmiedekunst bekannten Stadt. Uhren und Zeitmesser aus Glashütte – Luxuszeitmesser aus der historischen Uhrenstadt, die für Präzision, sorgfältige Handarbeit und elegantes Design steht. Freiberger Präzisionsmechanik – synonym für höchste Standards des Maschinenbaus. Holzkunst aus dem Erzgebirge – eine jahrhundertealte Schnitztradition von Nussknackern und Pyramiden bis zu handgefertigten Weihnachtsornamenten.
Weitere Beispiele sind medizintechnische Instrumente aus Tuttlingen, Dürener Teppiche, Echt Kölnisch Wasser sowie Meissener Porzellan, heißt es in der Medieninformation.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begleitet das Verfahren seit Jahren konstruktiv. Es wird als wichtige Chance für kleine und mittlere Betriebe angesehen, ihr geistiges Eigentum zu schützen und ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
Vereinzelt gab es schon nationale Schutzvorschriften wie die Glashütte-Verordnung 2022. Mit der Glashütte-Verordnung (GlashütteV) wird zum Beispiel die Herkunftsbezeichnung "Glashütte" für Uhren aus diesem geografischen Gebiet geschützt. Hierfür beschreibt die Verordnung das Herkunftsgebiet und definiert den Begriff der Uhr und dessen Herstellung, soweit dies für die Verwendung dieser Herkunftsangabe erforderlich ist.
Antrag ab Dezember möglich
Die Antragstellung ist ab dem 1. Dezember 2025 möglich. Die ersten Eintragungen werden laut Kommission Mitte 2026 erwartet. Frühe Antragsteller können Maßstäbe für deutsche handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in Europa setzen. Auch Nicht-EU-Erzeuger können einen Schutz beantragen, sofern sie die EU-Anforderungen erfüllen.
"Das europäische Handwerks- und Industrieerbe ist eine Quelle des Stolzes und des Wohlstands für unsere Regionen", erklärt Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für Wohlstand und Industriepolitik. Mit der Einführung des neuen Systems würden nicht nur die einzigartigen Fertigkeiten und Traditionen der Kunsthandwerker geschützt, sondern auch neue Möglichkeiten für Wachstum, Arbeitsplätze und internationale Anerkennung geschaffen. Dieser Schutz gewährleiste, dass authentische europäische Erzeugnisse auf den globalen Märkten gedeihen können, die lokalen Volkswirtschaften stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der EU unterstützen und die kulturelle Identität für kommende Generationen bewahren.
Europaabgeordnete erfreut
Erfreut zeigte sich auch die Europaabgeordnete Marion Walsmann (CDU) aus Thüringen. "Mit der neuen Regelung schützen wir in ganz Europa die Traditionen, das Talent und das Fachwissen unserer Handwerkerinnen und Handwerker. Traditionelles Handwerk, verbunden mit über mehrere Generationen weitergegebenem Fachwissen, ist ein Schatz, den wir in Europa bewahren müssen." Walsmann verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass möglichst viele Unternehmen von der Möglichkeit des Schutzes der Herkunftsangaben ihrer Erzeugnisse erfahren und diese auch wahrnehmen würden. "So können wir billigen Plagiaten aus Fernost einen Riegel vorschieben und Arbeitsplätze im europäischen Handwerk sichern."
Das neue System wird vom EUIPO unter der Aufsicht der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) verwaltet. Die Kommission behält die Befugnis, in bestimmten Fällen einzugreifen, wenn der Schutz und die Eintragung die öffentliche Ordnung oder die Handels- und Außenbeziehungen der Union beeinträchtigen können.
Informationen und Anlaufstellen
- CIGI-Hub des EUIPO: Zentrale Anlaufstelle mit Leitfäden, Vorlagen und Antragsunterlagen für die Registrierung geografischer Angaben – Startseite - EUIPO
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): Nationale Anlaufstelle für Antragsteller in Deutschland – dpma.de/marken/geografische_herkunftsangaben
- Europäische Kommission (DG GROW): Informationen zu geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse – growth.ec.europa.eu