Das Handwerk kritisiert die bisherige Umsetzung der europäischen Verbraucherrichtlinie in nationales Recht. "Es liegt nun am Bundestag, hier gezielt nachzubessern", forderte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Durch die EU-Richtlinie können Handwerker Kosten, die beim Einbau von fehlerhaftem Material entstehen nicht von den Herstellern zurückfordern.
Nach der aktuellen Rechtsprechung können Handwerker nur die Bereitstellung mangelfreien Materials vom verantwortlichen Bezugshändler verlangen. Auf den Kosten für den Aus- und Einbau des fehlerhaften Materials blieben sie sitzen. Dieser unhaltbare Missstand müsse behoben werden, fordert deshalb der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Verursacher muss Kosten tragen
Handwerkern müsse das selbstverständliche Recht eingeräumt werden, bei den Lieferanten umfassend Regress für entstandene Kosten der Mängelbeseitigung zu nehmen. Das Handwerk trage nach wie vor die Verantwortung des Händlers oder Herstellers für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Materials. Damit gerieten Handwerker wie bisher in die "Haftungsfalle", kritisierte Schwannecke den Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch.
Anders als vom Handwerk gefordert habe die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie nicht genutzt, um die für das Handwerk bestehende Haftungsproblematik zu beseitigen. Es könne aber nicht sein, dass diejenigen, die einen Mangel zu verantworten hätten, die Konsequenzen und damit die Kosten für die Mängelbeseitigung nicht zu tragen hätten, sondern vielmehr Handwerker für die Folgen des mangelhaften Materials ihrer Lieferanten einstehen müssten, erklärt der ZDH. bir