Rot, gelb, grün – die Farben einer Verkehrsampel hätten kennzeichnen sollen, wie gesund Lebensmittel sind. Das Europaparlament lehnte die Lebensmittel-Ampel ab, stimmte aber einer verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln zu. Von Patrick Choinowski
EU-Parlament stoppt Lebensmittel-Ampel
Gesund oder ungesund? Die Ampelfarben hätten dies kennzeichnen sollen. Cornflakes oder Pizza hätten danach beurteilt werden können, ob sie nun schädlich oder gesund sind. Allerdings stand die Sinnhaftigkeit der Ampel infrage. Schließlich hätte gemäß der Ampel eine zuckerfreie Cola mit Süßstoff mit der Farbe "grün" und der naturtrübe Apfelsaft mit "rot" gekennzeichnet werden müssen, weil dieser Fruchtzucker enthält. Deshalb lehnte die Unionsfraktion im EU-Parlament das so genannte "Ampel-Modell" ab. "Die Ampel mit ihren willkürlichen Schwellenwerten ist wissenschaftlich nicht fundiert und kann zu Mangelernährung führen", begründete Renate Sommer, Berichterstatterin des Parlaments (CDU), die Entscheidung ihrer Fraktion.
"Verbraucher informieren, nicht bevormunden"
Der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen, der zugleich Vorsitzender des Ausschuss für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist, begrüßte die neue Verordnung, kritisierte die Ablehnung der Ampel. "Es ist bedauerlich, dass die Farbkennzeichnung von Fertigprodukten und anderen verpackten Lebensmitteln sich wegen der Blockadehaltung bei den Konservativen und Liberalen nicht durchsetzen konnte", sagte Leinen. "Mit dieser Abstimmung hat das Europäische Parlament klar gemacht, dass wir die Verbraucher besser über das, was sie essen, informieren wollen, sie aber nicht bevormunden indem wir ihnen vorschreiben, was sie essen dürfen und was nicht", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese.
Insgesamt standen in der Lebensmittelinformationsverordnung 350 Änderungsanträge zur Abstimmung. So unterstützten die EU-Parlamentarier die deutsche Initiative, zur besseren Kennzeichnung von Käse- und Schinkenimitaten. Diese sollen nach der Entscheidung eindeutig auf der Verpackung an gut sichtbarer Stelle mit dem Wort "Imitat" gekennzeichnet werden. "Es muss draufstehen, was drin ist. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf Transparenz", kommentierte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.
FDP: "Chance vertan"
Mit großer Mehrheit haben sich die Abgeordneten zudem für die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln ausgesprochen. In Europa wird in Zukunft verbindlich vorgeschrieben sein, den Energiegehalt von Nahrungsmitteln in Kalorien auf der Vorderseite anzugeben. Die wissenschaftliche Einheit Kilojoule wird nach dem Votum des EU-Parlaments abgeschafft. "Eine Doppelkennzeichnung in Kilojoule und Kalorien ist überflüssig und verwirrend", erklärte Liese. Weitere Nährwertangaben etwa über den Gehalt an Kohlehydraten, Fetten, Eiweiß, Salz, Mineralien oder Vitaminen soll der separate Nährwertkasten auf der Rückseite der Verpackung enthalten. "Die Irreführung des Verbrauchers durch Schrift und Bild wird unterbunden", erklärte Sommer. Ebenso muss die Herkunft insbesondere von Fleisch, Geflügel, Molkereiprodukten, frischen Früchte und Gemüse klar abgedruckt sein.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Europaparlament, Holger Krahmer zeigte sich wenig begeistert von der Entscheidung: "Das Parlament hat die Chance vertan, eine einfache Regelung zur Lebensmittelkennzeichnung zu verabschieden." In der "Lobbyschlacht zwischen Lebensmittelkonzernen und Verbraucherschützern" habe die Lebenswirklichkeit von Verbrauchern keinen Platz gefunden, kritisierte Krahmer.
Handwerklich hergestellte Produkte kaum betroffen
Für das Handwerk bedeutet die Entscheidung des EU-Parlaments: Nicht vorverpackte Frischprodukte, von Kleinstunternehmen handwerklich hergestellte Produkte sowie Restaurantessen sind weitgehend von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. "Das ist eine praxistaugliche Lösung, So werden regionale Spezialitäten erhalten", sagte CDU-Politikerin Sommer.
Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzesentwurf ist in der Schlussabstimmung im Parlament mit 559 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen angenommen worden. Allerdings wird keine schnelle Einigung mit dem Rat erwartet, so dass der Gesetzesentwurf mit großer Wahrscheinlichkeit im Parlament in die Zweite Lesung gehen wird. Nach seiner Verabschiedung hat die Lebensmittelbranche dann drei Jahre Zeit die Regeln anzunehmen. Für kleinere Unternehmen, die am Tag des Inkrafttretens weniger als 100 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz fünf Millionen Euro nicht überschreitet, gelten die neuen Regeln fünf Jahre nach Inkrafttreten.
Mitarbeit: Hajo Friedrich, Brüssel