Gute Nachrichten für das Handwerk: Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament die neugefasste Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen Rechnungen künftig grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen sollten.Von Hajo Friedrich, Brüssel
EU-Parlament stimmt Zahlungsfrist von 30 Tagen zu
Damit soll der Missstand bekämpft werden, dass Handwerksbetriebe und andere Klein- und Mittelbetriebe unverschuldet in Liquiditätsprobleme geraten, weil ihre Rechnungen zu spät bezahlt werden.
Weiler: "Weichenstellung für neue Zahlungsmoral in Europa"
"Dieses Gesetz wird für eine neue Zahlungskultur in Europa sorgen und somit letztendlich die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen stärken. So wird Kapital für Innovationen und neue Arbeitsplätze frei", sagte die SPD-Europaabgeordnete und Berichterstatterin für das Dossier, Barbara Weiler.
Öffentlichen Auftraggebern sollte nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine längere Zahlungsfrist eingeräumt werden.
Private Unternehmen müssen im gegenseitigen Geschäftsverkehr ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zahlen – vertraglich können aber bis zu 60 Tage vereinbart werden. "Falls kein Vertragspartner grob benachteiligt wird, sind auch längere Fristen möglich", sagte Weiler. Das Parlament habe sich mit seiner Forderung nach wirksamen Sanktionen jedoch nicht vollständig gegen gegenüber den EU-Regierungen durchsetzen können, sagte Weiler. In Zukunft wird bei verspäteter Zahlung ein Verzugszins von acht Prozent über dem Basiszinssatz fällig – ursprünglich hatte das Parlament neun Prozent vorgesehen – und dem Gläubiger stehen 40 Euro Entschädigung für Beitreibungskosten zu. Positive Anreize, wie die Veröffentlichung von pünktlichen Zahlern, ergänzen die neuen Regeln, sagte Weiler.
Die Zustimmung der 27 EU-Länder zu dem neuen Regelwerk gilt als sicher, da sich Ministerrat und EU-Parlament bereits vor wenigen Wochen auf den neuen Rechtstext verständigt haben.
Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen einzuführen.
Schwab: "In Deutschland kein Änderungsbedarf"
In Deutschland bestehe durch die Richtlinie kein Änderungsbedarf, sagte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab. Neu sei lediglich, dass Zahlungszielvereinbarungen nicht mehr über 60 Tage hinausgehen dürfen. "Die neue Richtlinie ist ein echter Fortschritt für alle Unternehmen, die auch grenzüberschreitend tätig sind. Endlich gilt, dass die vertragswidrige 'Freiheit', nicht zu zahlen, dort endet, wo die Existenz des anderen gefährdet wird", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Nach Angaben der Kommission existieren derzeit in der EU etwa 90 Milliarden Euro unbezahlte Rechnungen. Zwei Drittel davon entfallen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf Unternehmen.
Viele mittelständische Betriebe schreckten bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchteten, sagte Schwab. "Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung der Zahlungsmoral. Jetzt muss es darum gehen, dass für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen überall in Europa ähnliche Fristen gelten", so der CDU-Binnenmarktexperte.