Richtlinien von 1995 ersetzt EU: Neue Regeln beim Datenschutz

Das Europäische Parlament hat eine neue Datenschutzrichtlinie beschlossen. Sie möchte Internetnutzer besser vor der Weiterverwendung ihrer Daten schützen. Betriebe, die die Daten von weniger als 5.000 Kunden registriert haben, sollen von den Neuerungen nicht betroffen sein. Kritik gibt es trotzdem.

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Mit der neuen Richtlinie sollen die alten Regeln aus dem Jahr 1995 ersetzt werden. Allerdings braucht der Entwurf des zuständigen EU-Innenausschusses noch die Zustimmung der 28 EU-Staaten und der EU-Kommission.

Die Reform soll die Rechte der Bürger im Internet stärken. Unter anderem sollen Nutzer künftig der Weiterverwendung ihrer Daten zustimmen. Die neuen Regeln gelten für alle Unternehmen, die in ihrem System innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 Kunden registriert haben. Kleine Betriebe möchte die EU damit vor übermäßigem bürokratischen Aufwand schützen.

Unverhältnismäßige Pflichten

Größere Firmen brauchen für die Einhaltung der Vorschriften einen Datenschutzbeauftragten. Für deutsche Betriebe entfiele dadurch die Regelung, dass ein Beauftragter schon dann vorhanden sein muss, wenn sensible Kundendaten bearbeitet werden und die Firma zehn oder mehr Mitarbeiter beschäftigt.

Die Wirtschaftsverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) honorieren die Datenschutz-Bemühungen der EU. Moniert werden aber die immer noch unverhältnismäßigen Informations-, Dokumentations- und Genehmigungspflichten. "Der strengste Datenschutz ist vergeblich, wenn er kaum umsetzbar ist", teilten die vier Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung mit. dhz