Lieferketten EU-Nachhaltigkeitsregeln deutlich entschärft

Brüssel verschont kleine Betriebe künftig von Berichtspflichten und Lieferkettenkontrollen. Das Handwerk spricht von einem "Durchbruch". Die SPD warnt vor einer Aufweichung von Menschenrechten.

"Omnibus 1": Die EU hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich entschärft. - © artjazz/stock.adobe.com

Nach monatelangem Ringen haben sich das Europäische Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf eine Abschwächung europäischer Nachhaltigkeitsregeln geeinigt. Für das Handwerk bedeutet dies eine spürbare Entlastung: Künftig müssen deutlich weniger Betriebe Nachhaltigkeitsberichte erstellen oder ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverstöße überprüfen.

Handwerk setzt zentrale Forderungen durch

"Die Trilogeinigung zum Omnibus 1-Paket markiert einen Durchbruch und Erfolg für das Handwerk", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Handwerk habe seine zentralen Forderungen durchsetzen können: deutlich weniger berichtspflichtige Betriebe, eine Beschränkung von Anfragen an nicht-berichtspflichtige Betriebe und einen risikobasierten Ansatz bei Lieferkettensorgfaltspflichten.

Konkret bedeutet dies: Handwerksbetriebe, die nicht direkt berichtspflichtig sind, sollen künftig nicht mehr mit ausufernden Fragebögen ihrer Großkunden konfrontiert werden. Stattdessen wird ein freiwilliger Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME-Standard) zur verbindlichen Obergrenze für Datenanfragen. Informationsanfragen im Rahmen der Lieferkettensorgfaltspflichten sollen nur noch ausnahmsweise bei konkreten Risiken erfolgen.

Warum es diese Regeln gab

Die EU hatte ursprünglich zwei Richtlinien beschlossen, die noch gar nicht in Kraft getreten waren: Die eine sollte große Unternehmen verpflichten, über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu berichten (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD). Die andere sollte Firmen dazu zwingen, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit zu überprüfen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz: CSDDD).

Das Problem für das Handwerk: Auch wenn ein Handwerksbetrieb selbst nicht unter diese Regeln fiel, hätten Großkunden trotzdem Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern verlangen können – und das mit individuellen, oft unübersichtlichen Fragebögen. Diese indirekte Betroffenheit war der Hauptkritikpunkt der Handwerksorganisationen.

Mit dem sogenannten "Omnibus 1-Paket" – einem Bündel von Änderungen an bestehenden EU-Gesetzen – werden diese Regeln nun entschärft, noch bevor sie überhaupt vollständig angewendet wurden.

Die CSRD gilt künftig für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro. Ausgenommen sind Finanzholdinggesellschaften. Anfragen an Unternehmen, die diese Schwellenwerte nicht erreichen, dürfen die Inhalte des VSME nur in begründeten Fällen übersteigen. Zudem wird die EU-Kommission eine digitale Plattform einrichten, die Vorlagen und Leitlinien bereithält.

Die CSDDD gilt künftig für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.

Mittelstand bekommt "eine der weitreichendsten Entlastungen"

Auch der Mittelstandsverbund begrüßte die Einigung. "Die Einigung bringt eine der weitreichendsten Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen der vergangenen Jahre", erklärte Hauptgeschäftsführer Henning Bergmann. Für Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten entstehe endlich verlässliche Planungssicherheit. Mit der klaren Trennlinie zwischen Unternehmen über 5.000 Beschäftigten, die künftig direkt unter die Sorgfaltspflichten fallen, und Betrieben unter 1.000 Beschäftigten, die auch mittelbar nicht in neue Berichtslasten gezogen werden dürfen, entstehe ein verlässlicher und realitätsnaher Ordnungsrahmen.

Elektroindustrie: Schritt in richtige Richtung – aber nicht weit genug

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) bewertet die Einigung als "wichtigen Schritt hin zu einer besseren Balance zwischen Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit". ZVEI-Geschäftsführerin Sarah Bäumchen erklärte: "Die Beschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs, der stärkere Schutz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Abschaffung der zivilrechtlichen Haftung in der CSDDD sind wichtige Schritte."

Zugleich hätte sich die Branche "einen noch entschiedeneren Bürokratieabbau erhofft", so Bäumchen. Es wäre weiterhin der beste Weg, die Lieferkettenrichtlinie CSDDD komplett abzuschaffen. Für die weiteren Schritte sei ein klarer Fokus auf die Umsetzbarkeit wichtig, insbesondere mit Blick auf die noch ausstehenden Europäischen Berichtserstattungsstandards ESRS. "Denn nur praxistaugliche Regelungen lassen den Unternehmen genug Luft zum Atmen. Und nur eine leistungsfähige Wirtschaft kann effektiv an mehr Nachhaltigkeit arbeiten."

Kritik von SPD und Grünen

Die Abschwächung der Regeln stößt allerdings auch auf heftige Kritik. "Die Konservativen im Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben heute Nacht den letzten Nagel in den Sarg des EU-Lieferkettengesetzes geschlagen", kritisiert die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini. Der SPD-Europaabgeordnete René Repasi zeigte sich enttäuscht, da Menschenrechte und Klimaschutz offenkundig nur noch billige Verhandlungsmasse seien. "Mit dieser Einigung verspielt eine konservativ-rechtsextreme Mehrheit eine Chance für Europa", kritisierte Repasi. Die Erzählung der Christdemokraten, man müsse sich zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit entscheiden, sei falsch und gefährlich.

Besonders brisant: Die konservative Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, hatte die Mehrheit für die Abschwächung gemeinsam mit rechten und rechtsextremen Parteien organisiert – und damit die übliche informelle Koalition mit Sozialdemokraten und Liberalen umgangen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert.

Zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene entfällt

Neben den höheren Schwellenwerten gibt es weitere Änderungen: Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, sollen auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen – wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Bei Verstößen soll allerdings eine Strafe von maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem soll es künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.

Jetzt ist die deutsche Politik am Zug

Schwannecke vom ZDH forderte nun Bundestag und Bundesrat auf, die europäischen Vorgaben nach ihrer finalen Verabschiedung eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen. "Um diese Wirkung vollständig zu entfalten, sind nun Bundestag und Bundesrat gefragt", betonte er. Hintergrund: Deutschland hat in der Vergangenheit EU-Vorgaben oft strenger ausgelegt als nötig – ein Phänomen, das als "Gold-Plating" bekannt ist. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist dafür ein Beispiel.

Die Einigung zwischen Parlament und Rat muss noch von beiden Institutionen formal genehmigt werden. Dies gilt normalerweise als Formsache, diesmal allerdings herrscht Anspannung. Am 16. Dezember findet die abschließende Abstimmung im Plenum des Parlaments statt.

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