Überblick EU-Lieferkettengesetz final beschlossen

Das EU-Lieferkettengesetz kommt, das steht nun fest. Auch wenn es weniger weit reicht als ursprünglich geplant. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. - © artjazz - stock.adobe.com

Ein deutsches Lieferkettengesetz gibt es schon – die EU-Variante schärft noch mal nach. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben nicht unterstützt, aufgehalten hat das die neuen Regeln aber nicht. Bei einem Ministerrat in Brüssel wurde es final angenommen. Das Vorhaben und dessen Auswirkungen im Überblick: 

Was ist das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes?

Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Sie sollen zudem einen Plan erstellen, der darauf abzielt, sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Betroffene Unternehmen müssen nach Angaben des EU-Parlaments etwa vertragliche Zusicherungen ihrer Zulieferer einholen. Falls nötig, müssten sie außerdem kleine und mittlere Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen, unterstützen, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen könnten.

Was halten Handwerksverbände, Rechts- und Wirtschaftsexperten von den Vorschriften?

Vertreter der Wirtschaft sehen im EU-Lieferkettengesetz ein gut gemeintes Vorhaben, das in seiner Ausgestaltung jedoch zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken führt. Holger Schwannecke verweist auf die negativen Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz. "Die Auftraggeber drücken ihre Geschäftsbedingungen unverändert auf ihre Zulieferer durch, unabhängig davon, ob diese regional, national, in der EU oder weltweit tätig sind", so der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Er hofft darauf, dass der deutsche Gesetzgeber diese Risiken minimiert, wenn er die Leitlinien der EU in deutsches Recht überführt. "Das EU-Lieferkettengesetz darf so wenig wie möglich in den betrieblichen Alltag von Handwerkerinnen und Handwerkern eingreifen und für die Betriebe keine zusätzlichen Belastungen bringen."

Rechtsanwalt Phillip Kärcher rechnet in Zukunft mit mehr Rechtsstreitigkeiten. Der Partner und Leiter des Frankfurter Büros der internationalen Anwaltskanzlei Watson Farley & Williams ist spezialisiert auf Haftungsfragen, Compliance und ESG-Themen. Vor allem ein Passus birgt aus seiner Sicht erhebliche juristische Sprengkraft. Demnach sollen Geschädigte künftig individuell auf Schadensersatz klagen können. Ergänzend sollen Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und ähnliche Organisationen Sammelklagen einreichen können. "Ein Geschädigter kann seine Ansprüche aber auch an eine andere Organisation abtreten." Im Gegenzug könne sich diese Organisation einen Anteil am monetären Prozesserfolg zusichern lassen. "Das ist ein durchaus profitables und völlig legales Geschäftsmodell. Unter anderem der VW-Dieselskandal hat ja demonstriert, wie profitabel groß angelegte Prozessstreitigkeiten mit einer großen Anzahl an Klägern sein können."

Prof. Dr. Kyriakos Kouveliotis, Provost & Chief Academic Officer der Berlin School of Business and Innovation (BSBI), hingegen sieht in dem neuen Gesetzesentwurf neben Herausforderungen auch positive Aspekte für die Wirtschaft. "Der neue, abgeschwächte Kompromiss schafft einen einheitlichen, rechtlichen Rahmen zur Förderung von Transparenz und Rechtssicherheit in Europa", sagt Kouveliotis. Das betreffe Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften ebenso wie den Verlust biologischer Vielfalt, Umweltverschmutzung und die Zerstörung des Naturerbes. Für ergäben sich aber auch Chancen. "EU-weit einheitliche Wettbewerbsbedingungen und in Bezug auf Deutschland die Beseitigung von Benachteiligungen gegenüber der internationalen Konkurrenz", so der Wissenschaftler.

Wie wurde das Gesetz im Verhandlungsprozess abgeschwächt? 

Ursprünglich sah ein Kompromiss von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz von den Vorgaben betroffen sind. Diese Grenze wurde jedoch auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

Im ursprünglichen Entwurf wurde zudem der Bausektor als Hochrisikosektor eingestuft. Mit der Folge, dass hier noch strengere Anforderungen an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards gegolten hätten. Das nun verabschiedete EU-Lieferkettengesetz sieht diese Einstufung nicht mehr vor.

Was passiert bei Verstößen gegen das EU-Gesetz? 

Die EU-Staaten sollen eine Aufsichtsbehörde benennen, die den Unternehmen auf die Finger schaut. Diese soll auch Strafen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese sich nicht an die Vorschriften halten. Es können Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens fällig werden. Den Zulieferern selbst drohen keine Strafen oder Bußgelder. Sie könnten jedoch große Unternehmen als Kunden verlieren.

Welche Rolle hat Deutschland bei der Verhandlung des Gesetzes gespielt?

Als Mitte März im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Länder ihre Zustimmung signalisierte, enthielt sich Deutschland. Der Grund: Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Wichtige EU-Gesetze werden in Brüssel immer wieder ohne deutsche Zustimmung verabschiedet. Wenn sich die Bundesregierung auf keine einheitliche Position einigen kann, schwächt das die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel.

In diesem Fall hatte die FDP darauf gedrängt, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen.

Wie geht es weiter? 

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte bereits an, dass es keine Doppelbelastung durch das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz geben solle. Gesetzgeberisch werde die Ampel dafür sorgen, dass Bürokratie beschränkt werde. Das Bundesentwicklungsministerium teilte mit, es werde Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Unter anderem soll es kostenlose Beratung für Firmen geben. dpa/fre