Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass die Vorschriften der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erst ein Jahr später in Kraft treten – und kommt damit einer Forderung des Handwerks nach.
Der Einsatz des deutschen Handwerks und des Baugewerbes für eine Verschiebung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) könnte sich auszahlen. Anfang Oktober hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten der Vorschriften der sogenannten EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr nach hinten zu verlegen. Das Europaparlament und der EU-Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Aber die Chancen dafür stehen gut.
Laut Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH), scheint es im Parlament aktuell eine knappe Mehrheit für eine Änderung der EUDR zu geben. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte an die EU-Kommission appelliert, den Anwendungsstart um ein halbes Jahr zu verschieben. "Wenn die Wirtschaft nicht um erfolgreiche Geschäfte, sondern um ihre Existenz bangt, darf das in Brüssel nicht ignoriert werden", sagte der Grünen-Politiker Mitte September.
Unternehmen befürchten neue Lasten durch Bürokratie
Die EU-Entwaldungsverordnung ist bereits Mitte vergangenen Jahres in Kraft getreten. Ab 30. Dezember 2024 sollten für Unternehmen demnach umfangreiche Dokumentations- und Sorgfaltspflichten zum weltweiten Schutz der Wälder gelten. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollten die Regeln ein halbes Jahr später verbindlich werden.
Im Handwerk stieß das Vorhaben von Beginn an auf heftige Kritik, vor allem weil die Vorgaben den Unternehmen noch mehr Bürokratie aufbürden. Zum Beispiel sollen für Produkte aus Rohstoffen, die weltweit zur Rodung von Waldflächen beitragen, Geodaten über deren Herkunft vorgelegt werden. Betroffen wären unter anderem Holz, Soja, Kautschuk, Kakao, Kaffee oder Rinder.
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in den letzten 30 Jahren mehr als 420 Millionen Hektar Wald durch Rodung verloren gegangen. Dies entspricht einer Fläche, die fast zwölfmal so groß ist wie Deutschland. Das Ziel, den europäischen Anteil an der weltweiten Abholzung zu reduzieren, wird im Handwerk grundsätzlich begrüßt. Allerdings würden aktuell noch wichtige Voraussetzungen fehlen.
EU-Entwaldungsverordnung noch nicht ausgereift
So sei die Informationsplattform für den Datenaustausch zwischen Behörden und Berichtspflichtigen noch nicht ausgereift. Außerdem stehe die Einordnung der Herkunftsländer in Risikoklassen noch aus. Die fehlende Risikobewertung würde aber ausgerechnet Länder wie Deutschland oder Österreich benachteiligen, wo Nutzholz in der Regel aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt. "Das Risiko, dass mit Produkten aus Deutschland die Entwaldung vorangetrieben wird, ist denkbar gering", so ZDH-Generalsekretär Schwannecke.
Betroffen von der EU-Entwaldungsverordnung sind neben den Holz verarbeitenden Gewerken auch Lebensmittelhandwerker, Polsterer, Sattler und die Kfz-Branche. Die geplante Verschiebung lässt die Branchen vorerst aufatmen. Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, betonte aber zugleich: "Das Gesetz muss jetzt dringend nachgebessert werden. Am wichtigsten ist es, die angestrebten Risikoklassifizierungen nach Ländern vorzulegen. Auch müssen kleine und mittlere Betriebe endlich Klarheit darüber haben, welche Risikobewertungen bei weiterverarbeiteten Produkten gelten, die aus bereits geprüften Bestandteilen bestehen."
