In Europa soll es künftig bei Aufträgen der öffentlichen Hand und in der Privatwirtschaft eine generelle Zahlungsfrist von 30 Tagen geben. Darauf haben sich jetzt das Europäische Parlament und die EU-Regierungen verständigt. Von Hajo Friedrich
EU einigt sich auf Kampf gegen Zahlungsverzug
Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen zulässig. So können etwa im Gesundheitswesen bis zu 60 Tage für die Zahlung vorgesehen werden oder wenn dies Verwaltungsvorgänge und -Prüfungen erforderlich machen. In keinem Fall sollen öffentliche Stellen jedoch eine längere Zahlungsfrist als 60 Tage in Anspruch nehmen dürfen. Auch bei Geschäften zwischen Unternehmen sollen nach vertraglicher Vereinbarung längere Zahlungsfristen möglich sein. "Zahlungsfristen von über 60 Tagen sollen weiterhin möglich bleiben, müssen allerdings ausdrücklich vereinbart werden und dürfen nicht grob unbillig für den Gläubiger sein", sagte der FDP-Europaabgeordnete Jürgen Creutzmann. "Diese Einschränkung der Vertragsfreiheit dient dem Schutz kleiner und mittelständischer Unternehmen vor Zahlungsfristdiktaten mächtigerer Geschäftspartner".
Neben den Fristen sieht die geplante Richtlinie auch höhere Zinszahlungen im Verzugsfall (acht Prozent) und positive Anreize zur pünktlichen Zahlung vor. Gläubiger sollen eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung bekommen und können eine Entschädigung für weitere angemessene Kosten verlangen. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Mindestharmonisierung. "Die nationalen Parlamente können ihre Regierungen auch zu noch schärferen Regeln drängen", sagte Weiler.
Gegen Liquiditätsprobleme im Handwer
Das Regelwerk soll verhindern, dass Handwerks- und andere Klein- und Mittelbetriebe unverschuldet durch verspätete Zahlungen in Liquiditätsprobleme geraten. Nach Angaben der Europäischen Kommission gibt es derzeit in der EU etwa 90 Milliarden Euro an unbezahlten Rechnungen, sagte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab. Zwei Drittel davon entfielen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf Unternehmen. "Viele mittelständische Betriebe schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten. Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung der Zahlungsmoral. Jetzt muss es darum gehen, dass für die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen überall in Europa ähnliche Fristen gelten", sagte der CDU-Binnenmarktexperte. "Firmen haben wieder mehr Mittel zur Verfügung, die sie für Investitionen nutzen können so kann die neue Regelung als ein weiterer Baustein für die wirtschaftliche Erholung in Europa dienen", sagte die SPD-Europaabgeordnete Weiler. Die offizielle Annahme des Regelwerks im EU-Parlament ist für Oktober geplant. Nach einer formalen Billigung durch den Rat könnte die Richtlinie im kommenden Jahr in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen würden dann ab 2013 gelten.