Recht EU beschließt strengeres Lieferkettengesetz

Millionen Menschen leiden weltweit unter Ausbeutung durch Menschenrechtsverletzungen. Firmen, die damit Geld verdienen, sollen es in der EU künftig schwerer haben. Der Handwerksverband befürchtet, dass auch für kleine und mittlere Betriebe die Bürokratie steigt.

Nahaufnahme einer Euro-Palette in einem Paletten-Stapel.
Das EU-Lieferkettengesetz soll Ausbeutung von Mensch und Natur vermindern. Wirtschaftsvertreter warnen jedoch vor einer steigenden Bürokratie für Unternehmen. - © cmfotoworks - stock.adobe.com

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, wie aus Mitteilungen des Europaparlaments und der EU-Staaten vom 14. Dezember hervorgeht. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten.

Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling verantwortlich. Der Finanzsektor soll zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Firmen, die nicht in der EU sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen.

ZDH warnt vor weiterer Bürokratie für Handwerksbetriebe

Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber Formsache.

Bereits vor Start der Trilogverhandlungen befürchtete der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), das neue Gesetz könne dafür sorgen, dass auch in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben (KMU) die Bürokratie weiter ausufert. "Es besteht weiter die große Gefahr, dass die Unternehmen, die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffen sind, faktisch verpflichtet sind, ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner zu übertragen", warnte Generalsekretär Holger Schwannecke.

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Deutschland muss nachschärfen

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, hingegen sprach zwar von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinaus gehe. So müssten in Zukunft mehr Unternehmen über ihre gesamte Lieferkette hinweg Risiken erfassen. Das EU-Lieferkettengesetz ist eine sogenannte Richtlinie, die die Bundesregierung noch in nationales Recht umsetzen muss, in Deutschland gilt seit Jahresbeginn bereits ein Lieferkettengesetz.

Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

"Von Haftungsregelungen, die Betriebe gar nicht mehr selbst kontrollieren können", warnte ZDH-Generalsekretär Schwannecke. Er forderte, das Haftungsrisiko für den Auftraggeber zu beschränken, wenn dieser eine angemessene Risikobewertung vorgenommen hat. "Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen und verhindert werden, dass Handwerksbetriebe und KMU mit überzogenen Berichtspflichten konfrontiert werden", sagte er.

Nach der Einigung teilte auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger mit: "Das Ergebnis ist ein übereilter und handwerklich schlecht gemachter Kompromiss." Er forderte Deutschland dazu auf, den Kompromiss abzulehnen und sprach von einem drohenden europäischen Bürokratiemonster.

Was bislang in Deutschland gilt

Das deutsche Lieferkettengesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Ab 2024 greift es für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Betroffene Firmen müssen auch unter den deutschen Vorgaben unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit profitieren. Wenn sie Hinweise auf Verstöße haben, müssen sie Maßnahmen ergreifen, "um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren", heißt es im Gesetz.

Kontrolliert werden die Vorgaben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Knapp 80 Millionen Minderjährige leiden unter Kinderarbeit

BMZ-Angaben zufolge arbeiten weltweit knapp 80 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen. "Auch für unsere Produkte", so das Ministerium. Laut der Hilfsorganisation Terre des Hommes können zahlreiche Produkte von Kinderarbeit betroffen sein. Dazu zählen etwa Blumen, Kleidung, Computer, Tabak, Feuerwerk, Fußbälle, Kosmetik oder Lebensmittel. dpa/ew