Chance für den Mittelstand: Ein EU-Ausschuss will große öffentliche Aufträge künftig aufteilen. Das soll Handwerksbetrieben den Zugang erleichtern. Was geplant ist, wie die Branche reagiert und wie es weiter geht.
Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments will den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtern. Dazu sollen große Ausschreibungen künftig europaweit standardmäßig in kleinere Teile, sogenannte Lose, aufgeteilt werden. Verbände aus Baugewerbe und Handwerk begrüßen die Empfehlung, äußern aber auch Sorgen vor neuer Bürokratie.
Teilen statt Bündeln
Der Ausschuss empfiehlt der EU-Kommission, die sogenannte Losvergabe europaweit zum Regelfall zu machen. Das geht aus einem nun beschlossenen Bericht hervor. Das Prinzip sieht vor, große öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge nicht an einen einzigen Generalunternehmer zu vergeben, sondern sie in Fach- oder Teillose aufzuteilen. Dadurch können sich auch kleinere, spezialisierte Betriebe auf einzelne Teile eines Projekts bewerben.
Bislang sieht das EU-Recht diese Möglichkeit zwar vor, schreibt sie aber nicht zwingend vor. Laut dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) fehlt bisher ein Zwang zur Begründung, wenn ein öffentlicher Auftraggeber von einer Aufteilung absieht.
Verbände begrüßen den Vorstoß
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewerten den Vorstoß positiv. Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, sieht darin eine entscheidende Verbesserung: "Der Vorrang der Losvergabe ist der Türöffner, damit Handwerksbetriebe öffentliche Aufträge gewinnen können."
Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, betont die volkswirtschaftlichen Vorteile. "Die Losvergabe ist Herzstück eines gesunden Wettbewerbs und sorgt für gute Preise für den Steuerzahler", so Pakleppa.
Warnung vor neuen Hürden
Beide Verbände warnen jedoch davor, die geplante Reform durch neue Auflagen zu erschweren. Kriterien wie eine verpflichtende Tarifbindung würden laut ZDH und ZDB zu erheblichem Mehraufwand bei Behörden und Unternehmen führen. Dies würde das Ziel, den Zugang für KMU zu erleichtern, unterlaufen.
Beide Verbände warnen jedoch vor möglichen Rückschritten auf nationaler Ebene. Der ZDB mahnt mit Blick auf das Infrastrukturpaket, Deutschland dürfe "jetzt nicht den Fehler machen, im nationalen Recht gegenzusteuern und die Losvergabe zu schwächen". Es wäre "absurd, wenn wir auf europäischer Ebene Fortschritte erzielen und gleichzeitig auf Bundesebene zurückrudern", so Pakleppa.
Der ZDH verweist auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem sich diese "eindeutig" zum Ziel bekannt habe, die Beteiligungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben zu stärken. Laut Schwannecke würde der "aktuell diskutierte Vorschlag, den nationalen Primat der Fach- und Teillosvergabe einzuschränken, dieser Zusage widersprechen".
So geht es weiter
Der Bericht des Binnenmarktausschusses ist eine politische Empfehlung an die EU-Kommission. Diese plant, Ende 2026 einen konkreten Gesetzesentwurf zur Reform der Vergaberichtlinien vorzulegen. Erst danach beginnt das formale Gesetzgebungsverfahren, an dem das Europäische Parlament und der Rat der EU beteiligt sind. fre
