Ausgaben des Bundes steigen ESM, Kitas, Flughafen: Kabinett beschließt Nachtragshaushalt

Das Bundeskabinett hat den zweiten Nachtragshaushalt für 2012 verabschiedet. Die Ausgaben des Bundes steigen damit in diesem Jahr um 2,2 Milliarden Euro. Finanziert werden unter anderem der Kita-Ausbau und die Zusatzkosten für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg. Mit dem ersten Nachtragshaushalt wurde die Einzahlung in den ESM beschlossen.

Die Minister haben einen zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. - © Michael Gottschalk/dapd

Der größte Anteil des zweiten Nachtragshaushaltes von 1,6 Milliarden Euro entfällt auf die Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (EIB). Auch die anderen europäischen Länder erhöhen ihre Anteile.

Mit dem Geld soll die EIB laut Bundesfinanzministerium "einen substantiellen zusätzlichen Beitrag zur Schaffung nachhaltigen Wachstums in Europa leisten".

Weitere 580,5 Millionen Euro fließen in die Einrichtung von Kitaplätzen. In Zuge der Verhandlungen über den europäischen Fiskalpakt hatte der Bund den Ländern finanzielle Unterstützung für den Ausbau der Kinderbetreuung zugesagt.

Hauptstadtflughafen kostet extra

Schließlich wird mit dem Nachtragshaushalt eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung über 312 Millionen Euro festgeschrieben. Damit sorgt der Bund für die zusätzlichen Kosten des neuen Hauptstadtflughafens vor, das Geld wird aber erst nächstes Jahr ausgegeben.

Für den Nachtragshaushalt werden keine neuen Schulden aufgenommen. Das hängt damit zusammen, dass Deutschland sich viel günstiger frisches Geld leihen kann als ursprünglich gedacht. Die gesparten Zinsen reichen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aus, um die neuen Ausgaben zu finanzieren. Der zweite Nachtragshaushalt muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Der erste Nachtragshaushalt 2012 war nötig geworden, um die vorgezogene Einzahlung in den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu ermöglichen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die vom Bundesverfassungsgericht verfügten Auflagen zur deutschen Beteiligung am Euro-Rettungsschirm ESM umgesetzt. Die Ministerrunde verabschiedete in Berlin eine sogenannte völkerrechtliche Erklärung, wie die Nachrichtenagentur dapd aus Regierungskreisen erfuhr.

Damit teilt die Regierung den anderen ESM-Trägern formal mit, welche Bedingungen für die deutsche Beteiligung an dem Schirm gelten.

Bundestag und Bundesrat müssen informiert werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die deutsche Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro nicht ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien erhöht werden darf. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass Bundestag und Bundesrat umfassend informiert werden. Diese Bedingungen wurden nun in der völkerrechtlichen Erklärung festgeschrieben.

Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Deutschland als letzter ESM-Teilnehmer den Ratifizierungsprozess abschließen kann. Der formale Abschluss des Verfahrens obliegt Bundespräsident Joachim Gauck. dapd