Seit 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Zudem müssen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften, unter anderem ihre Jahresabschlüsse online übermitteln und veröffentlichen.
Erste positive Zwischenbilanz
Das Bundesjustizministerium zog nun eine erste positive Bilanz. Für die Mehrzahl der offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland könnten inzwischen die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 kostenlos über das Internet abgerufen werden. Für das Jahr 2006 sei eine Offenlegungsquote von rund 80 Prozent erreicht worden. Für das Geschäftsjahr 2007 werde eine noch höhere Quote erwartet, die zurzeit schon bei rund 68 Prozent liege.
Säumige Unternehmen können ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 noch nachreichen und damit ein Ordnungsgeldverfahren vermeiden.
Für eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2009 können die Unterlagen noch in Papierform eingereicht werden, die dadurch anfallenden Bearbeitungskosten müssen allerdings von dem einreichenden Unternehmen übernommen werden.
Unter unternehmensregister.de stehen Unternehmensdaten wie Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen zum Abruf bereit. Weitere Informationen erhalten Sie unter bmj.de. Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) können Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de nachlesen.