Keine Hinweise auf Verstoß gegen das Parteiengesetz Ermittlungen gegen Glücksspielkonzern Gauselmann eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen angeblich dubioser Parteispenden gegen Deutschlands führenden Spielhallenkonzern Gauselmann eingestellt. Die Ermittler hätten nichts gefunden, was auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz hindeute, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann am Mittwoch, einen Tag nach einer Durchsuchung des Unternehmens und Vernehmungen.

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Ermittlungen gegen Glücksspielkonzern Gauselmann eingestellt

Bielefeld (dapd-nrw). Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen angeblich dubioser Parteispenden gegen Deutschlands führenden Spielhallenkonzern Gauselmann eingestellt. Die Ermittler hätten nichts gefunden, was auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz hindeute, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann am Mittwoch, einen Tag nach einer Durchsuchung des Unternehmens und Vernehmungen von Mitarbeitern.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang März ein Ermittlungsverfahren gegen die Gauselmann AG aus Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) eingeleitet. In Medienberichten war der Vorwurf laut geworden, das Unternehmen fordere seine Manager regelmäßig dazu auf, Parteien und Abgeordnete finanziell zu unterstützen. Firmenchef Paul Gauselmann und führende Mitarbeiter wurden beschuldigt, Spenden gezielt so verteilt zu haben, dass die Grenze von 10.000 Euro pro Partei nicht überschritten wurde. Damit hätten die Parteien die Zuwendungen nicht in ihre Rechenschaftsberichte aufnehmen müssen. Auf diese Weise seien seit 1990 verdeckt mehr als eine Million Euro an Union, SPD, FDP und Grüne geflossen, hieß es damals.

Pollmann von der Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität sagte, es seien am Dienstag drei leitende Mitarbeiter des Unternehmens vernommen und Unterlagen gesichtet worden. Dabei seien die Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass die Manager die Spenden aus ihrem privaten Vermögen gezahlt und dafür keine Zuwendungen, Rückvergütungen oder Gehaltszuschläge von der Gauselmann AG erhalten hätten. Die Mitarbeiter hätten aus eigener Motivation gehandelt, sagte Pollmann. Daher gebe aus strafrechtlicher Hinsicht nichts zu beanstanden.

dapd