Die allermeisten Ermäßigungen bei der Mehrwertsteuer sind laut einem Gutachten im Auftrag der Bundesregierung überflüssig. Als einzige Ausnahme lassen die Experten den verringerten Steuersatz für Lebensmittel gelten.
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze sind grundlos und willkürlich
Die Mehrwertsteuer beträgt zurzeit 19 Prozent. Der ermäßigte Satz, der zurzeit bei sieben Prozent liegt, war 1968 aus sozialen Gründen unter anderem für Grundnahrungsmittel und andere Bereiche der Daseinsvorsorge eingeführt worden. Mittlerweile gilt das System allerdings als unübersichtlich und willkürlich. Deswegen hatte die Regierung vor einem Jahr das Gutachten bestellt.
Auch der Bundesrechnungshof hatte die Auswahl der Produkte mit ermäßigtem Steuersatz zuletzt als teils "willkürlich" bezeichnet. Tatsächlich muss der Verbraucher zum Beispiel für Katzenfutter oder Feinschmeckerprodukte wie Trüffel oder Gänseleber nur sieben Prozent Aufschlag zahlen. Für Babynahrung oder Windeln ist dagegen der volle Satz von 19 Prozent fällig.
Die Koalition hat die Absicht, Ermäßigungen bei der Mehrwertsteuer zu streichen. Durch eine Reform könnte auch der erst Anfang dieses Jahres beschlossene Steuerrabatt für Hotelübernachtungen wegfallen. Der Generalsekretär der FDP, Christian Lindner, hatte die von seiner Partei durchgesetzte isolierte Steuersenkung schon Ende Juni als Fehler bezeichnet.
Nun soll sich eine Kommission mit dem Gutachten und mit den Anmerkungen des Rechnungshofes beschäftigen. Die Besetzung der Kommission ist zurzeit noch unklar. Laut Koalitionsvertrag soll spätestens 2013 ein Ergebnis vorliegen.
dapd