Erhöhung der Insolvenzgeldumlage

Erhöhung der Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wurde per Verordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2010 von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent erhöht.

Die Insolvenzgeldumlage wird auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten erhoben. Hintergrund hierfür ist die infolge der Wirtschaftskrise stark angestiegene Zahl der Insolvenzen. Arbeitnehmer erhalten von der Arbeitsagentur Insolvenzgeld im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers als Ausgleich für offene Entgeltansprüche. Die Umlage haben die Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen abzuführen.hm