Die Reform der Erbschaftsteuer wird am 15. Februar erstmals im Bundestag beraten. Die Novelle soll nach dem Willen der Koalition bis zum Sommer umgesetzt werden.
Erbschaftsteuer Mitte Februar im Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt und eine Neugestaltung der Steuer bis Ende 2008 verlangt. Der Gesetzentwurf sieht höhere persönliche Freibeträge für engste Familienangehörige vor. Diese sollen für Ehegatten und Lebenspartner auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro steigen. Damit treten für die engen Familienangehörigen keine Belastungen auf, wenn sie etwa ein Einfamilienhaus erben.
Bei der Unternehmensnachfolge sollen Erben dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie Arbeitsplätze über 10 Jahre langfristig sichern und den Betrieb mehr als 15 Jahre fortführen.
ddp