Bundesverfassungsgericht zu Firmenerben Erbschaftsteuer: Karlsruhe zweifelt weiter

Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den Steuervorteilen für Firmenerben geäußert. Bundesregierung und Wirtschaftsverbände sehen das anders.

Bald Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen?: Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit die geltende Gesetzeslage. - © Foto: Klaus Eppele/Fotolia

Die Karlsruher Richter haben erhebliche Bedenken, ob Firmenerben bei der Erbschaftsteuer weiterhin verschont werden dürfen. Besonders scheinen den Richtern die Gründe für die Privilegierung sowie deren Ausgestaltungen zu ungenau zu sein, wie in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe deutlich wurde. "Wir brauchen eine sehr genaue Bestimmung", sagte etwa der Verfassungsrichter Johannes Masing. "Geht es um die Freistellung der Unternehmen oder der Unternehmer? Wir brauchen da genaue Maßstäbe."

Das mit Spannung erwartete Urteil soll im Herbst verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, zum Schluss der eintägigen Verhandlung andeutete.

Verschonungsregeln sollte Beschäftigung sichern

Das Verfassungsgericht prüft derzeit, ob das seit 2009 geltende Erbschaftsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Die Frage ist, ob Erben von Firmenvermögen zu sehr bevorzugt werden. Denn sie können sich zum Großteil oder ganz von der Steuer befreien, wenn bei der Betriebsübergabe Arbeitsplätze zum großen Teil erhalten bleiben. So wird einem Betriebsnachfolger, der den Betrieb fünf Jahre weiterführt und die Lohnsumme mehr oder weniger stabil hält, nach und nach 85 Prozent der fälligen Erbschaftsteuer erlassen.

Ganz erlassen wird die Steuer all jenen, die den Betrieb sieben Jahre weiterführen. Betroffen von dieser Regelung sind alle Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind weitestgehend von der Erbschaftsteuer verschont.

Regierung will Arbeitsplatzbeschaffer weiter schonen

Bundesregierung und Wirtschaftsverbände sprachen sich in Karlsruhe für die Beibehaltung der gegenwärtigen Erbenbesteuerung aus. Die große Koalition habe sich 2008 vor dem Hintergrund der damaligen Wirtschaftskrise bewusst für die Privilegierung von Firmenerben entschieden, um Arbeitsplätze zu sichern, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU).

Mit Blick auf die Änderungen von 2009 fügte er hinzu: "Es galt, die Arbeitsplatzbeschaffer in der deutschen Wirtschaft nicht weiter zu belasten." Das seien die Familienunternehmen: Sie stellten 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze.

Handwerk: Unternehmensnachfolge nicht gefährden

Das Handwerk zählt ebenfalls dazu. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke verteidigte die Begünstigungen. "Auch in Zukunft muss sichergestellt bleiben, dass die Unternehmensnachfolge insbesondere im inhabergeführten Mittelstand und Handwerk nicht gefährdet oder gar verhindert wird", sagte er mit Blick auf die Verhandlung, bei der auch der ZDH vertreten war.

Die zur Diskussion stehenden Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen seien nach Ansicht des Handwerksverbandes verfassungskonform. Auch die bestehenden Erleichterungen für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten seien sinnvoll und erfüllten ihren Zweck. "Eine Verschärfung würde nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Finanzverwaltung mit mehr Bürokratie belasten. Gravierende Mehreinnahmen sind bei einer Absenkung der Grenze ohnehin nicht zu erwarten", gab er zu Bedenken.

Grund für die Verhandlung ist eine Vorlage des Bundesfinanzhofs, wonach das derzeitige Erbschaftssteuerrecht eine verfassungswidrige "Überprivilegierung" darstellt, wie die Münchner Finanzrichter meinten. bir/dpa