Regelungen für Firmenerben Erbschaftsteuer auf der Zielgeraden

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss geeinigt. Noch müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Karin Birk

Das Ringen um die Erbschaftsteuer nähert sich seinem Ende. Der Vermittlungsausschuss hat sich mit großer Mehrheit in noch strittigen Fragen einigen können. - © contrastwerkstatt/Fotolia.com

Das Ringen um die Erbschaftsteuer nähert sich seinem Ende. Der Vermittlungsausschuss hat sich mit großer Mehrheit in noch strittigen Fragen einigen können. Erben von Unternehmen  sollen auch in Zukunft von der Steuer befreit werden, wenn sie den Betrieb fortführen und die Arbeitsplätze erhalten.  Jetzt müssen noch Parlament und Länderkammer zustimmen. Jetzt ist die abschließende Beratung im Bundestag für nächste Woche und im Bundesrat für den 14. Oktober geplant. Das Handwerk begrüßt die Einigung im Vermittlungsausschuss weitgehend. "Im Ergebnis  sehen wir in vielen Details, dass unsere Argumente überzeugt haben – auch wenn Mehrbelastungen nicht zu verhindern waren", sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Handwerk begrüßt Bagatellregelung bei fünf Mitarbeitern

Positiv ist aus Sicht des Handwerks, dass nun endlich Rechtsicherheit geschaffen werden kann. "Die Politik hat Handlungsfähigkeit gezeigt und ist doch noch einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zuvorgekommen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Auch begrüße das Handwerk die Entscheidung, dass die Grenze von fünf Mitarbeitern beibehalten werden soll. Bis zu dieser Mitarbeitergrenze muss ein Betriebsinhaber auch künftig den Erhalt der Arbeitsplätze und der Lohnsumme nicht nachweisen, um von der Erbschaftsteuer verschont zu werden. Ganz wichtig für das Handwerk ist nach den Worten Wollseifers, dass Beschäftigte im Mutterschutz oder in der Ausbildung und solche die Kranken- oder Elterngeld beziehen weder bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl noch bei der Ermittlung der Lohnsumme berücksichtigt werden.

Kritik an schärferen Stundungsregeln

Bei weiteren Vermittlungsergebnissen befürchtet der Handwerksverband jedoch "erhebliche Einschränkungen" für Betriebsübergaben. "Die Familienbetriebe des Handwerks werden bei der Übergabe daher künftig regelmäßig deutlich stärker mit Erbschaftssteuer belastet", warnte Schwannecke. Dies gelte etwa für die Stundungsregelung. So soll die Erbschaftsteuerschuld bei finanziellen Engpässen der Erben nur sieben statt zehn Jahre gestundet werden können. Zudem sollen nach dem ersten Jahr Zinsen fällig werden.

Heftig gestritten wurde im Vermittlungsausschuss auch über die Bewertung von Unternehmen. Denn die aktuelle Niedrigzinsphase führt zu eine starken Überbewertung von Unternehmen. Sie werden derzeit mit dem 18fachen des Jahresgewinnes bewertet. Deshalb sollte der so genannte Kapitalisierungsfaktor auf 12,5 reduziert werden. Das ging der SPD zu weit. Im Vermittlungsausausschuss hat man sich jetzt auf den Faktor 13,75 geeinigt. Das im Handwerk oft genutzte sogenannte AWH-Verfahren soll wie bisher möglich sein.

Scholz: Klares Zeichen gegenüber Karlsruhe

Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zeigte sich mit der Einigung zufrieden: "Letztlich wäre es ein schlechtes Zeichen gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuerrecht neu regelt, weil der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, sich zu verständigen", sagte er. Dem Vernehmen nach gilt die Zustimmung der Länderkammer als Formsache, auch wenn die Grünen im Bundestag dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss nicht zustimmten und die Grünen in insgesamt zehn Länderparlamenten beteiligt sind. Scholz versteht den neuen Kompromiss dennoch als klares Zeichen der Einigung gegenüber Karlsruhe.

Einigung längst überfällig

Das Bundesverfassungsgericht hatte schon in einem Urteil vom Dezember 2014 die Verschonungsregeln für Unternehmenserben als zu üppig verworfen und eine entsprechende Reform des Gesetzes bis Ende Juni 2016 gefordert. Allerdings gab es im Bundesrat keine Mehrheit, so dass dieser noch vor der Sommerpause den Vermittlungsausschuss anrief. Dessen Ergebnis war auch deshalb mit Spannung erwartet worden, weil die Verfassungsrichter kurz nach Verstreichen der Frist damit gedroht hatten, sich nochmals Ende September mit der Erbschaftsteuer beschäftigen zu wollen, sollte sich die Politik bis dahin nicht auf eine Neuregelung verständigt haben.