Steuertipp Erbschaftsstreit: So vermeiden Sie die Zinsfalle des Finanzamts

Jahrelange Erbstreitigkeiten sind nicht nur nervenaufreibend, sie können auch richtig teuer werden. Wenn das Finanzamt die Einkünfte aus dem Erbe erst nach Jahren besteuert, drohen hohe Nachzahlungszinsen. Mit welchem einfachen Kniff Sie diese Zinsfalle umgehen.

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Ein leider häufiges Szenario nach dem Tod eines Elternteils: Die Erben streiten sich über mehrere Jahre, wer welchen Teil am geerbten Vermögen bekommt (GmbH-Anteile, Immobilien, Unternehmen). Da erst nach Jahren feststeht, wem von den Erben welche Einkünfte zustehen, besteuert das Finanzamt diese Einkünfte erst Jahre später im Steuerbescheid. Die Folge sind Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen.

Urteil zur Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Doch gibt es eine Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Nachzahlungszinsen beim Finanzamt zu stellen? Schließlich kann niemand etwas dafür, dass die Erbauseinandersetzung so lange gedauert hat. Leider dürfte der Antrag auf Erlass der Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen keinen Erfolg haben. Denn die Richter des Bundesfinanzhofs haben in einem vergleichbaren Fall klargestellt, dass die Festsetzung von Nachzahlungszinsen in diesem Fall rechtens ist und ein Erlass nicht infrage kommt (BFH, Urteil vom 9. April 2025, Az. X R 12/21).

Steuertipp: Es gibt einen Ausweg aus diesem Schlamassel. Um Nachzahlungszinsen zu vermeiden, sollten die Erben in den Steuerbescheiden des Verstorbenen nachsehen, wie hoch die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten waren, die das Finanzamt besteuert hat. Auch wenn die Erbauseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist, sollte jeder Erbe bei Abgabe seiner Steuererklärung auf die Erbengemeinschaft hinweisen und darum bitten, Einkünfte in einer bestimmten Höhe im Steuerbescheid zu berücksichtigen. In diesem Fall fallen später entweder keine oder deutlich niedrigere Nachzahlungszinsen an, oder es winken sogar Erstattungszinsen, sollte bisher zu viel versteuert worden sein. dhz