Nach der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung wurde die Arbeitslosenversicherung 1927 als vierte Säule des Sozialstaats eingeführt. Ziel war, das Risiko der Arbeitslosigkeit solidarisch nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung abzusichern.
Entwicklung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Die Finanzierung ist vornehmlich durch Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter gewährleistet. Hinzu kommen Umlagen, Mittel des Bundes und sonstige Einnahmen.
Die Beitragssätze der Pflichtversicherung sind im Laufe der Jahre gesenkt worden. So lag der Beitrag 1991 noch bei 6,8 Prozent und sank dann bis 1993 auf 6,5 Prozent. Bis zum 1. Januar 2007 blieb der Satz konstant und wurde dann auf 4,2 Prozent gesenkt. 2008 folgte eine weitere Reduzierung auf 3,3 Prozent. Seit dem 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur noch einen Beitragssatz von 2,8 Prozent zahlen. Die Absenkung auf 2,8 Prozent ist zunächst bis Ende 2010 befristet. Laut Gesetz wird der Beitragssatz langfristig auf 3,0 Prozent festgesetzt.
ddp