Energiewende Entwarnung für Wärmepumpen-Nutzer bei Fernwärme

Potenzielle Nutzer von Wärmepumpen müssen keinen Anschlusszwang an ein mögliches Fernwärmenetz befürchten. Der Bundesverband Wärmepumpe hofft nun auf mehr Entscheidungsfreude bei den Gebäudeeigentümern.

Wärmepumpe an einem Wohnhaus.
Wärmepumpe an einem Wohnhaus. - © picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

"Wer jetzt in eine klimafreundliche Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden", sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP). Dies sei das Ergebnis eines vom BWP in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Wärmepumpen stünden wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter besonderem Schutz. Das Durchsetzen eines Anschlusszwanges gegenüber dem Betreiber einer Wärmepumpe verstieße fast immer gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

"Die Menschen wissen nicht, was eigentlich gilt"

Hintergrund des Rechtsgutachtens ist eine große Verunsicherung im Markt. "Die Menschen wissen nicht, was eigentlich gilt", erklärte Sabel mit Blick auf Investitionsentscheidungen zur Wärmepumpe. Viele Gebäudeeigentümer fragten sich, ob sie im Falle eines späteren Fernwärmeausbaus in der Kommune dazu gezwungen werden könnten, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sie an die Fernwärme anzuschließen. Die allgemeine Verunsicherung habe schon jetzt zu niedrigeren Absatzzahlen geführt, fügte er hinzu.

Gutachterin: Kein Nutzungszwang bei emissionsfreien Heizungen

Miriam Vollmer von der Kanzlei re|Rechtsanwälte in Berlin sagte mit Blick auf das Ergebnis des Gutachtens, dass emissionsfreie Heizungen vom Nutzungszwang ausgenommen werden müssen. "Wer sich aufgrund von Heizungsförderung oder Gebäudeenergiegesetz für die Installation einer Wärmepumpe entscheidet, für den besteht keine Rechtsunsicherheit darin, dass Kommunen noch keine Wärmepläne oder Ausbaupläne der Fernwärme vorgelegt haben", erklärte sie. 

Entsprechende Gemeindesatzungen müssen Ausnahmen vorsehen

Aus dem Gutachten wird nach ihren Worten außerdem deutlich, dass Kommunen ihre Satzungen noch einmal unter die Lupe nehmen sollten. "Die Gemeinden müssen in ihren Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang ausdrücklich Ausnahmen vorsehen, auf die sich Betroffene, die sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe selbst versorgen wollen, berufen können. Ansonsten wäre die Satzung unwirksam."

Städte sollten für Fernwärme ungeeignete Gebiete bald ausweisen

Einen grundsätzlichen Konflikt zwischen Wärmepumpen und Fernwärme sieht Rechtsanwältin Vollmer nicht. "Der Großteil der deutschen Wohngebäude ist nicht in den Ballungsräumen oder Innenstädten", sagte sie. Ein- und Zweifamilienhäuser stünden meist in städtischen Randbezirken oder im ländlichen Raum, wo sich aufgrund der geringen Bebauungsdichte ohnehin kein Wärmenetz lohne. Dies ermögliche es Kommunen auch noch vor dem Beginn der eigentlichen Wärmeplanung im Rahmen einer Eignungsprüfung klarzustellen, wo Gebäudeeigentümer nicht mit einem Wärmenetz zu rechnen brauchen.

Schwache Nachfrage zeigt sich auch bei Förderanträgen

Auch BWP-Geschäftsführer Sabel rief Städte und Gemeinden dazu auf, hier bald Klarheit zu schaffen. Dies würde Gebäudeeigentümer eine Entscheidung erleichtern. Denn gehe es so weiter wie bisher, erwartet auch er für 2024 ähnlich wie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSK) deutlich geringere Absatz- und Einbauzahlen. Die schwache Nachfrage nach Wärmepumpen zeige sich auch in den gestellten Förderanträgen. Sie bewegen sich bei 6.000 bis 7.000 Anträge pro Monat. Nötig wären dagegen 20.000 Anträge pro Monat.

ZVSH-Präsident Michael Hilpert hatte vergangene Woche gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Wenn wir Glück haben, schaffen wir vielleicht zwischen 180.000 und 200.000 Geräte." Die von der Bundesregierung für 2024 angestrebten 500.000 Geräte seien "illusorisch, auch im nächsten Jahr".