Entscheidend sind die Kosten

Verpflichtende Energieausweise für Nichtwohngebäude seit 1. Juli

Entscheidend sind die Kosten

Von Iris Stelter

Die Stärken des einen sind die Schwächen des anderen. Was klingt wie ein sportlicher Wettkampf, hat wenig mit Wettbewerb, sondern eher mit Verpflichtung zu tun. Seit 1. Juli ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude Pflicht. Eigentümer können zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis wählen.

Wer ein bestehendes Nichtwohngebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss spätestens auf Anfrage eines Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Öffentlich genutzte Nichtwohngebäude mit Personenverkehr und einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmeter müssen diesen außerdem gut sichtbar aushängen.

Ist geklärt, ob ein Ausweis verpflichtend ist, muss sich der Eigentümer für eine der beiden Varianten entscheiden. Nicht selten sind für den Kunden die Kosten entscheidend, wie Bernd Kurbel, Diplom-Ingenieur, Bezirks-Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater, weiß: „Ich erstelle für jeden Interessenten ein individuelles Angebot. Für die Entscheidung zum Energieverbrauchsausweis waren hierbei meistens die Kosten ausschlaggebend.“ Diese bewegten sich bei den bislang etwa 15 ausgestellten Ausweisen zwischen 120 und 450 Euro, der einzige Energiebedarfsausweis, den Kurbel bisher ausstellte, kostete 550 Euro. „Für den Preis von Energieausweisen gibt es keine offiziellen Vorgaben“, sagt Heike Marcinek, Projektleiterin Energieausweis bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), „zudem können die Preise je Gebäude und Verfügbarkeit von Unterlagen und Aufwand variieren.“

Beide Energieausweise informieren anhand einer Farbskala (Grün, Gelb, Rot) über den energetischen Gebäudezustand. Der Energiebedarfsausweis mit Farbskala zum Primärenergiebedarf bietet eine gute Grundlage für Sanierungsarbeiten und wird daher bei Modernisierungsvorhaben von der dena empfohlen. Dagegen ist der Energieverbrauchsausweis einfacher zu erstellen. Hier werden die Energieverbräuche von Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden zugrundegelegt. „Bis auf die geringen Kosten sehe ich beim Verbrauchsausweis keine Vorteile“, sagt Kurbel, der den Energiebedarfsausweis bevorzugt, „weil er den Bedarfsspiegel der Gebäude deutlich zeigt“.

Detaillierte Informationen zu den Energieausweisen finden Sie unter www.deutsche-handwerks-zeitung.de und dem DHZ-Code 1182072