Angesichts steigender Verbraucherpreise bringt die Bundesregierung erste steuerliche Entlastungen auf den Weg. So werden Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend erhöht. Pendler und Auszubildende werden besonders berücksichtigt.

Das Kabinett hat heute verschiedene Gesetze zur finanziellen Entlastung beschlossen. "Die aktuelle Situation ist für viele Bürgerinnen und Bürger finanziell herausfordernd", teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach dem Beschluss des Steuerentlastungsgesetzes 2022 mit. Mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und des Grundfreibetrages würden die Betroffenen schnell entlastet. Die Koalition hatte sich schon vor einigen Wochen auf die Entlastungen geeinigt. Außerdem sind Zuschüsse für Familien vorgesehen. "Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bedürftigen Familien und Kindern stärker zur Seite zu stehen", teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit.
Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht
Wie das Bundesfinanzministerium weiter mitteilte, soll der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Ebenfalls rückwirkend zum Jahresanfang soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden. Daneben wird die bis 2026 befristete Fernpendlerpauschale für alle, die mehr als 21 Kilometer zur Arbeit zurücklegen, rückwirkend zum Jahresanfang 2022 von 35 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Die Entlastung gelte unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Gleichfalls sollen Geringverdienende über eine Anhebung der die Mobilitätsprämie entlastete werden. Lindner bezifferte den Umfang dieser Entlastungen auf rund 4,5 Milliarden Euro.
Corona-Zuschuss für Bedürftige und Sofortzuschlag für Kinder
Außerdem sollen von Armut betroffene Kinder ab dem 1. Juli 2022 eine Soforthilfe bekommen. "Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat", sagte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) zum Beschluss des Entwurfes des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes. Diese Leistung solle so lange aufrechterhalten werden, bis eine Kindergrundsicherung eingeführt werde, hieß es weiter. Ebenfalls im Juli soll es einmalig 100 Euro für all jene geben, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.
Heizkostenzuschuss soll verdoppelt werden
Außerdem haben sich die Ampelfraktionen auf eine deutliche Erhöhung des bisher vereinbarten Heizkostenzuschusses verständigt. So sollen Wohngeldbezieher, Studenten, Schüler und Auszubildende, die alleine leben einen einmaligen Zuschuss von 270 Euro bekommen. Bisher waren 115 Euro geplant. Leben zwei Personen in einem Haushalt soll es einen Zuschuss von 350 Euro geben. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 Euro vorgesehen. Der erhöhte Zuschuss soll noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden. Wie die SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz sagte, rechne sie mit einer Auszahlung spätestens bis zum Ende des Jahres, wenn die Nebenkostenabrechnungen anstünden. Sie machte außerdem deutlich, dass noch weitere Entlastungsschritte folgen müssten. So zum Beispiel auf Familien, die keinen Anspruch auf Wohngeld hätten oder für Unternehmen, die unter den hohen Energiepreisen litten. Zuvor hatte die Bundesregierung schon den vorzeitigen Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 beschlossen. Die sich daraus ergebende Entlastung in Höhe von 6,6 Milliarden Euro sollen die Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weiter geben. Mit Inhalten der dpa