Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Entgelttransparenzgesetz: Auf dem Weg zu gleichem Lohn

Die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern beträgt in Deutschland 21 Prozent (Destatis 2015). Damit Frauen wie Männer für die gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn bekommen, ist am 6. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) in Kraft getreten.

Das Entgeldtransparenzgesetz soll den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen beseitigen. - © frittipix/Fotolia.com

Es betrifft allerdings nur Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. In diesem Fall haben Arbeitnehmer in diesem Betrieb einen individuellen Auskunftsanspruch. Er kann erstmals ab dem 6. Januar 2018 geltend gemacht werden. Außerdem sollen privatrechtlich organisierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern regelmäßig ihre Gehälter auf Lohngleichheit prüfen.

In einer weiteren Regelung des Gesetzes müssen Unternehmen einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen, die mehr als 500 Beschäftigten haben und nach Handelsgesetzbuch (HGB) zu einem Lagebericht verpflichtet sind. Tarifgebundene Unternehmen alle fünf Jahre, die anderen alle drei Jahre.

Unternehmen können online beim Bundesfamilienministerium einen Quickcheck durchführen, ob sie vom Entgelttransparenzgesetz betroffen sind: bmfsfj.de .

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